Herabsetzung der Haftsumme: Haftet der Kommanditist für Altverbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft?
Herabsetzung der Haftsumme: Haftet der Kommanditist für Altverbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft? Die Außenhaftung von Kommanditisten für Altverbindlichkeiten ist im Falle der Herabsetzung der Haftsumme im Umfang des die neue Haftsumme übersteigenden Betrages zeitlich begrenzt. Die fünfjährige Nachhaftungsfrist beginnt bereits mit dem Ende des Tages, an dem der Gesellschaftsgläubiger positive Kenntnis von dem Herabsetzungsbeschluss erlangt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt [...]