Geschäftsleiter in der Krise der GmbH: Haftungsrisiken vermeiden durch laufende insolvenzrechtliche Begleitung
Geschäftsführer haften in der Krise persönlich für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Rechtsanwalt Hans Georg Fritsche zeigt, wie eine kontinuierliche insolvenzrechtliche Begleitung Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit bietet.

