Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück. Jetzt informieren, wie Anlegerinnen und Anleger ihre Rechte wahren können.
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück. Jetzt informieren, wie Anlegerinnen und Anleger ihre Rechte wahren können.
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Der SanierungsBerater" beleuchtet Rechtsanwalt Sascha Borowski ,welche Chancen das Güterverfahren insbesondere Insolvenzverwaltern und Interimsmanagern bietet.
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG sollten zum Schutz ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter wählen.
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG haben die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung beantragt. Was ist jetzt zu tun?
Auf der Hauptversammlung der "The Grounds Real Estate Development AG" soll eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, die eine Kapitalherabsetzung und eine Änderung der Anleihebedingungen voraussetzt. Was bedeutet das für die Anleihegläubiger?
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Der SanierungsBerater" setzt sich Rechtsanwalt Sascha Borowski mit der Frage auseinander, ob ein Teilnahme-, Frage- und Rederecht des Anleihegläubigers im Berichtstermin besteht.
Anleihegläubiger im Berichtstermin: Bestehen Residualrechte? Die Frage, ob Anleihegläubiger Residualrechte haben, stellt sich, wenn ein sogenannter gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) gewählt wurde. Wählen die Anleihegläubiger keinen gemeinsamen Vertreter nach dem SchVG, ist grundsätzlich jeder Anleihegläubiger teilnahmeberechtigt. Das Frage-, Rede- sowie Stimmrecht steht unstreitig dem jeweiligen Anleihegläubiger zu. Eine differenzierte Betrachtung ist für den Fall erforderlich, dass [...]
bc connect GmbH- Werbeschreiben von Anwaltskanzleien zur "Interessenbündelung" dienen nur der Mandatsakquise!
In seiner Rezension in der neuesten Ausgabe der Fachzeitschrift "Der SanierungsBerater" ordnet Rechtsanwalt Sascha Borowski den Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht als unverzichtbares Hilfsmittel für Insolvenz- und Sanierungsrechtler ein.
Alternative Unternehmensfinanzierung – Beschaffung von Kapital am Kapitalmarkt? Unternehmen können sich klassisch über Kredite von Banken oder mittels Kapitalerhöhungen finanzieren. Probat ist auch die alternative Unternehmensfinanzierung durch Einwerbung von Kapital am Kapitalmarkt. Infolge zahlreicher Regulierungen gilt es für die Organe der Gesellschaften die „Stolpersteine“ zu umgehen, um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten oder sich gar [...]