Darf der gemeinsame Vertreter für seine Kosten, Aufwendungen und seine Vergütung einen Teil der Insolvenzquote einbehalten?
Darf der gemeinsame Vertreter für seine Kosten, Aufwendungen und seine Vergütung einen Teil der Insolvenzquote einbehalten? Wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines Emittenten ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt, stellt sich die Frage, wie mit dessen Kosten umzugehen ist. Die Vergütung des im eröffneten Insolvenzverfahrens bestellten gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger war Gegenstand zahlreicher BGH-Entscheidungen. In seinem [...]