AvP: Apothekerinnen und Apotheker sollten ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH ist eröffnet. Dies beschloss das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Düsseldorf in seinem Beschluss vom 01.11.2020. Gläubiger der insolventen Gesellschaft, darunter überwiegend Apotheken, sind nun aufgefordert ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bis wann muss die Forderung angemeldet werden? Das Insolvenzgericht hat für die Forderungsanmeldung eine Frist bis zum 24.11.2020 gesetzt. Spätere Anmeldungen können berücksichtigt [...]