Sie reihen sich auf wie an einer Perlenkette: Germania, Flybmi, Air Berlin, Small Planet, VLM oder Intersky. Das Aus der Fluggesellschaften ist besonders für die Regionalflughäfen ein schwerer Schlag. In vielen Fällen müssen die Einnahmeverluste von den kommunalen Gesellschaftern aufgefangen werden, was nun wieder zu Diskussionen über die Berechtigung von Regionalflughäfen führt. Die vielen Dienstleister rund um den Flugbetrieb können dagegen nicht auf ein solches Auffangnetz hoffen. Von einem Tag auf den anderen stehen sie ohne Kunden dar. Neben den operativen Maßnahmen müssen sie nun die gesetzlichen Leitlinien in Zeiten der Unternehmenskrise im Blick behalten. Sie sollten ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen. Im schlimmsten Fall könnte die eigene Insolvenz bevorstehen.

Fallen auf der einen Seite Passagiere oder Arbeiten für den Flughafen weg und auf der anderen Seiten müssen weiterhin Miet- oder Lieferverträge bedient werden, sollte jeder Dienstleister sein Geschäftsmodell kritisch beleuchten. Grundsätzlich muss jeder Unternehmer laufend prüfen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Beides löst eine Insolvenzantragspflicht aus. Wird dagegen verstoßen, drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen aber auch ganz erhebliche Haftungsrisiken über das Privatvermögen.

Den kompletten Gastartikel Dienstleister in der Pflicht von Dr. Hubertus Bartelheimer lesen Sie auf www.austrianaviation.net

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