Rückblick auf den BBR Bankentag 2026
Sanierung, Restrukturierung und Bankpraxis im Dialog
Der BBR-Bankentag am 12. März 2026 im Industrie-Club Düsseldorf stand ganz im Zeichen der aktuellen Herausforderungen im Kreditgeschäft. Angesichts weiterhin hoher Insolvenzzahlen diskutierten Bankfachleute, Restrukturierungsexperten und und Spezialisten für Insolvenz- und Sanierungsrecht über Möglichkeiten, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und Sanierungen erfolgreich zu begleiten. Neben fachlichen Impulsen bot die Veranstaltung reichlich Gelegenheiten zum Austausch zwischen Praxis, Beratung und Wissenschaft.
Sanierungskultur im Wandel
Nach der Begrüßung durch Rechtsanwalt Robert Buchalik, Geschäftsführender Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eröffnete dieser gemeinsam mit Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, den inhaltlichen Teil des Tages mit einem Blick auf die Sanierungspraxis im Rahmen der Eigenverwaltung. Im Mittelpunkt standen konkrete ESUG-Fallstudien und die Frage, wie sich die Sanierungskultur in Deutschland in den vergangenen Jahren verändert hat.
Ein zentraler Punkt war dabei der Insolvenzgrund der Überschuldung, der in der Praxis lange Zeit unterschätzt oder sogar vernachlässigt wurde. Heute ist eine deutlich größere Sensibilität zu beobachten, beispielsweise durch eine kritischere Prüfung der Fortführungsprognose, bei der nachvollziehbar dargelegt werden muss, dass innerhalb von zwölf Monaten keine Zahlungsunfähigkeit eintritt.
Zugleich wurde deutlich, dass sich Restrukturierungsinstrumente zunehmend verzahnen. Wer mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) arbeitet, muss auch insolvenzrechtliche Denkweisen mit einbeziehen.
Andreas Weißelberg berichtete zudem aus der praktischen Arbeit in Eigenverwaltungsverfahren und nannte typische Herausforderungen für die Beteiligten. Restrukturierungen seien häufig geprägt von Enttäuschung und Vertrauensverlust zwischen Gläubigern und Unternehmern, von Unsicherheit in Geschäftsführung und Belegschaft sowie von strukturellen Problemen im Geschäftsmodell. Häufig kämen auch Marktschwächen oder Fehlinvestitionen hinzu. In der Beratungspraxis sei daher eine klare Kommunikation unerlässlich. In einer Sanierung gehe es nicht um Wunschvorstellungen, sondern um realistische Lösungen.
Planung als zentrales Sanierungsinstrument
In seinem anschließenden Vortrag widmete sich Andreas Weißelberg den Anforderungen an die Krisenfrüherkennung nach IDW S16. Ein zentrales Prinzip dabei ist die Wahl des wahrscheinlichsten Planungsszenarios. Planung sei damit weit mehr als eine formale Pflichtübung, nämlich ein strategisches Instrument der Unternehmenssteuerung und somit Chefsache.
Besonders hervorgehoben wurde, dass Planung immer als dynamischer Prozess zu verstehen ist. Unternehmen sehen sich heute zudem einer Aggregation von Risiken gegenüber, die sich gegenseitig verstärken können: von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie über Störungen globaler Lieferketten bis hin zu geopolitischen Konflikten und wirtschaftspolitischen Entwicklungen in großen Wirtschaftsräumen.
Aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Den Höhepunkt des Bankentags bildete der Vortrag von Prof. Dominik Skauradszun, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Professor an der Hochschule Fulda. Er widmete sich der finanziellen Restrukturierung von Unternehmen im Rahmen des StaRUG aus Bankensicht.
Ein zentraler Diskussionspunkt war das Spannungsfeld zwischen formaler und wirtschaftlicher Gleichbehandlung der Gläubiger. In seinem Vortrag erörterte Prof. Skauradszun unter anderem die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 StaRUG auf einzelne Vertragsbestimmungen in Darlehensverträgen. Diese könne häufig auch im Interesse der Banken liegen. Ebenso plädierte er dafür, den gruppeninternen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht einzuschränken, selbst wenn einzelne Planbetroffene wirtschaftlich unterschiedlich stark betroffen sind.
Darüber hinaus beleuchtete er Fragen rund um revolvierende Kreditlinien, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Laufzeitverlängerungen im Restrukturierungsplan. Ein weiterer Aspekt seines Vortrags war der Schutz von Bankenkonsortien vor kleinen Gläubigergruppen im Rahmen von Restrukturierungsplänen, mit deren Hilfe die Großgläubiger „überstimmt“ werden sollen.
Auch mögliche verfassungsrechtliche Fragestellungen wurden angesprochen. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit zu klären, ob einzelne Auswirkungen des StaRUG mit Grundrechten – etwa dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz – vereinbar sind.
Regulatorische Anforderungen und Haftungsrisiken
Den letzten fachlichen Programmpunkt gestaltete Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In seinem Vortrag zu Evidenzmeldungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zu Datenschutzrisiken im Kreditgewerbe zeigte er auf, mit welchen regulatorischen Anforderungen sich Banken aktuell auseinandersetzen müssen und welche Haftungsrisiken daraus entstehen können.
Austausch im Mittelpunkt
Neben den Fachvorträgen bot der Bankentag auch Raum für Gespräche und Diskussionen, beispielsweise während der gemeinsamen Mittagspause im Industrie-Club. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Entwicklungen aus ihrer täglichen Praxis zu besprechen und Kontakte zu vertiefen.
Mit einem kurzen Rückblick auf die wichtigsten Themen des Tages verabschiedete Robert Buchalik die Gäste in den informellen Ausklang. Unser besonderer Dank gilt allen Teilnehmenden, die mit ihrem Interesse, ihren Fragen und ihren Beiträgen den offenen und fachlich Austausch erst möglich gemacht haben.
Der BBR-Bankentag 2026 hat damit erneut gezeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Bankfachleuten, Sanierungsberatern und Juristen ist, um Restrukturierungen in einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu gestalten.

Die Referenten des BBR Bankentag 2026
Das Programm des BBR Bankentags 2026
09:30 bis 10:00 Uhr
Eintreffen der Gäste
10:00 – 10:05 Uhr
Begrüßung
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
10:05 bis 11:00 Uhr
Gemeinsam Werte sichern:
Sanierung zum Werterhalt für Bank und Unternehmen durch Eigenverwaltung
– ESUG-Case-Studies –
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
11:00 bis 12:00 Uhr
IDW S 16: Macht Krisenfrüherkennung das Kreditgeschäft einfacher?
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
12:00 bis 13:30 Uhr
Mittagspause im 1. OG, danach Kaffeepause im EG – Gelegenheit zum Austausch
13:30 bis 14:30 Uhr
StaRUG in der Bankpraxis und aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Professor Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht, Hochschule Fulda
Honorarprofessor, Juristische Fakultät, Nottingham Trent University, England
14:30 bis 15:30 Uhr
Evidenzmeldungen nach KWG: Fluch oder Segen?
Datenschutzverstöße im Kreditgewerbe: Wie Banken wachsende Haftungsrisiken vermeiden
Bernd Gindorf
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt
15:30 bis 16:00 Uhr
Schlusswort und informeller Ausklang
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Teilnehmende
Der BBR Bankentag 2026 richtete sich an Fachleute aus dem Bank- und Finanzsektor, insbesondere an Mitarbeitende von Banken aus dem Bereich der Firmenkundenbetreuung dem Bereich der Marktfolge.
Location
Industrie-Club Düsseldorf
Elberfelder Straße 6
40213 Düsseldorf
Anmeldungsanfrage
Am BBR Bankentag nehmen ausschließlich geladene Gäste teil. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an ed.wa1776272207l-rbb1776272207@tnev1776272207e1776272207 oder rufen Sie uns an. Frau Stefanie Rippin steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rückblick auf den BBR Bankentag 2026
Sanierung, Restrukturierung und Bankpraxis im Dialog
Der BBR-Bankentag am 12. März 2026 im Industrie-Club Düsseldorf stand ganz im Zeichen der aktuellen Herausforderungen im Kreditgeschäft. Angesichts weiterhin hoher Insolvenzzahlen diskutierten Bankfachleute, Restrukturierungsexperten und und Spezialisten für Insolvenz- und Sanierungsrecht über Möglichkeiten, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und Sanierungen erfolgreich zu begleiten. Neben fachlichen Impulsen bot die Veranstaltung reichlich Gelegenheiten zum Austausch zwischen Praxis, Beratung und Wissenschaft.
Sanierungskultur im Wandel
Nach der Begrüßung durch Rechtsanwalt Robert Buchalik, Geschäftsführender Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eröffnete dieser gemeinsam mit Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, den inhaltlichen Teil des Tages mit einem Blick auf die Sanierungspraxis im Rahmen der Eigenverwaltung. Im Mittelpunkt standen konkrete ESUG-Fallstudien und die Frage, wie sich die Sanierungskultur in Deutschland in den vergangenen Jahren verändert hat.
Ein zentraler Punkt war dabei der Insolvenzgrund der Überschuldung, der in der Praxis lange Zeit unterschätzt oder sogar vernachlässigt wurde. Heute ist eine deutlich größere Sensibilität zu beobachten, beispielsweise durch eine kritischere Prüfung der Fortführungsprognose, bei der nachvollziehbar dargelegt werden muss, dass innerhalb von zwölf Monaten keine Zahlungsunfähigkeit eintritt.
Zugleich wurde deutlich, dass sich Restrukturierungsinstrumente zunehmend verzahnen. Wer mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) arbeitet, muss auch insolvenzrechtliche Denkweisen mit einbeziehen.
Andreas Weißelberg berichtete zudem aus der praktischen Arbeit in Eigenverwaltungsverfahren und nannte typische Herausforderungen für die Beteiligten. Restrukturierungen seien häufig geprägt von Enttäuschung und Vertrauensverlust zwischen Gläubigern und Unternehmern, von Unsicherheit in Geschäftsführung und Belegschaft sowie von strukturellen Problemen im Geschäftsmodell. Häufig kämen auch Marktschwächen oder Fehlinvestitionen hinzu. In der Beratungspraxis sei daher eine klare Kommunikation unerlässlich. In einer Sanierung gehe es nicht um Wunschvorstellungen, sondern um realistische Lösungen.
Planung als zentrales Sanierungsinstrument
In seinem anschließenden Vortrag widmete sich Andreas Weißelberg den Anforderungen an die Krisenfrüherkennung nach IDW S16. Ein zentrales Prinzip dabei ist die Wahl des wahrscheinlichsten Planungsszenarios. Planung sei damit weit mehr als eine formale Pflichtübung, nämlich ein strategisches Instrument der Unternehmenssteuerung und somit Chefsache.
Besonders hervorgehoben wurde, dass Planung immer als dynamischer Prozess zu verstehen ist. Unternehmen sehen sich heute zudem einer Aggregation von Risiken gegenüber, die sich gegenseitig verstärken können: von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie über Störungen globaler Lieferketten bis hin zu geopolitischen Konflikten und wirtschaftspolitischen Entwicklungen in großen Wirtschaftsräumen.
Aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Den Höhepunkt des Bankentags bildete der Vortrag von Prof. Dominik Skauradszun, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Professor an der Hochschule Fulda. Er widmete sich der finanziellen Restrukturierung von Unternehmen im Rahmen des StaRUG aus Bankensicht.
Ein zentraler Diskussionspunkt war das Spannungsfeld zwischen formaler und wirtschaftlicher Gleichbehandlung der Gläubiger. In seinem Vortrag erörterte Prof. Skauradszun unter anderem die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 StaRUG auf einzelne Vertragsbestimmungen in Darlehensverträgen. Diese könne häufig auch im Interesse der Banken liegen. Ebenso plädierte er dafür, den gruppeninternen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht einzuschränken, selbst wenn einzelne Planbetroffene wirtschaftlich unterschiedlich stark betroffen sind.
Darüber hinaus beleuchtete er Fragen rund um revolvierende Kreditlinien, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Laufzeitverlängerungen im Restrukturierungsplan. Ein weiterer Aspekt seines Vortrags war der Schutz von Bankenkonsortien vor kleinen Gläubigergruppen im Rahmen von Restrukturierungsplänen, mit deren Hilfe die Großgläubiger „überstimmt“ werden sollen.
Auch mögliche verfassungsrechtliche Fragestellungen wurden angesprochen. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit zu klären, ob einzelne Auswirkungen des StaRUG mit Grundrechten – etwa dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz – vereinbar sind.
Regulatorische Anforderungen und Haftungsrisiken
Den letzten fachlichen Programmpunkt gestaltete Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In seinem Vortrag zu Evidenzmeldungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zu Datenschutzrisiken im Kreditgewerbe zeigte er auf, mit welchen regulatorischen Anforderungen sich Banken aktuell auseinandersetzen müssen und welche Haftungsrisiken daraus entstehen können.
Austausch im Mittelpunkt
Neben den Fachvorträgen bot der Bankentag auch Raum für Gespräche und Diskussionen, beispielsweise während der gemeinsamen Mittagspause im Industrie-Club. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Entwicklungen aus ihrer täglichen Praxis zu besprechen und Kontakte zu vertiefen.
Mit einem kurzen Rückblick auf die wichtigsten Themen des Tages verabschiedete Robert Buchalik die Gäste in den informellen Ausklang. Unser besonderer Dank gilt allen Teilnehmenden, die mit ihrem Interesse, ihren Fragen und ihren Beiträgen den offenen und fachlich Austausch erst möglich gemacht haben.
Der BBR-Bankentag 2026 hat damit erneut gezeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Bankfachleuten, Sanierungsberatern und Juristen ist, um Restrukturierungen in einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu gestalten.

Die Referenten des BBR Bankentag 2026
Das Programm des BBR Bankentags 2026
09:30 bis 10:00 Uhr
Eintreffen der Gäste
10:00 – 10:05 Uhr
Begrüßung
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
10:05 bis 11:00 Uhr
Gemeinsam Werte sichern:
Sanierung zum Werterhalt für Bank und Unternehmen durch Eigenverwaltung
– ESUG-Case-Studies –
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
11:00 bis 12:00 Uhr
IDW S 16: Macht Krisenfrüherkennung das Kreditgeschäft einfacher?
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
12:00 bis 13:30 Uhr
Mittagspause im 1. OG, danach Kaffeepause im EG – Gelegenheit zum Austausch
13:30 bis 14:30 Uhr
StaRUG in der Bankpraxis und aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Professor Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht, Hochschule Fulda
Honorarprofessor, Juristische Fakultät, Nottingham Trent University, England
14:30 bis 15:30 Uhr
Evidenzmeldungen nach KWG: Fluch oder Segen?
Datenschutzverstöße im Kreditgewerbe: Wie Banken wachsende Haftungsrisiken vermeiden
Bernd Gindorf
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt
15:30 bis 16:00 Uhr
Schlusswort und informeller Ausklang
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Teilnehmende
Der BBR Bankentag 2026 richtete sich an Fachleute aus dem Bank- und Finanzsektor, insbesondere an Mitarbeitende von Banken aus dem Bereich der Firmenkundenbetreuung dem Bereich der Marktfolge.
Location
Industrie-Club Düsseldorf
Elberfelder Straße 6
40213 Düsseldorf
Anmeldungsanfrage
Am BBR Bankentag nehmen ausschließlich geladene Gäste teil. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an ed.wa1776272207l-rbb1776272207@tnev1776272207e1776272207 oder rufen Sie uns an. Frau Stefanie Rippin steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rückblick auf den BBR Bankentag 2026
Sanierung, Restrukturierung und Bankpraxis im Dialog
Der BBR-Bankentag am 12. März 2026 im Industrie-Club Düsseldorf stand ganz im Zeichen der aktuellen Herausforderungen im Kreditgeschäft. Angesichts weiterhin hoher Insolvenzzahlen diskutierten Bankfachleute, Restrukturierungsexperten und und Spezialisten für Insolvenz- und Sanierungsrecht über Möglichkeiten, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und Sanierungen erfolgreich zu begleiten. Neben fachlichen Impulsen bot die Veranstaltung reichlich Gelegenheiten zum Austausch zwischen Praxis, Beratung und Wissenschaft.
Sanierungskultur im Wandel
Nach der Begrüßung durch Rechtsanwalt Robert Buchalik, Geschäftsführender Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eröffnete dieser gemeinsam mit Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, den inhaltlichen Teil des Tages mit einem Blick auf die Sanierungspraxis im Rahmen der Eigenverwaltung. Im Mittelpunkt standen konkrete ESUG-Fallstudien und die Frage, wie sich die Sanierungskultur in Deutschland in den vergangenen Jahren verändert hat.
Ein zentraler Punkt war dabei der Insolvenzgrund der Überschuldung, der in der Praxis lange Zeit unterschätzt oder sogar vernachlässigt wurde. Heute ist eine deutlich größere Sensibilität zu beobachten, beispielsweise durch eine kritischere Prüfung der Fortführungsprognose, bei der nachvollziehbar dargelegt werden muss, dass innerhalb von zwölf Monaten keine Zahlungsunfähigkeit eintritt.
Zugleich wurde deutlich, dass sich Restrukturierungsinstrumente zunehmend verzahnen. Wer mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) arbeitet, muss auch insolvenzrechtliche Denkweisen mit einbeziehen.
Andreas Weißelberg berichtete zudem aus der praktischen Arbeit in Eigenverwaltungsverfahren und nannte typische Herausforderungen für die Beteiligten. Restrukturierungen seien häufig geprägt von Enttäuschung und Vertrauensverlust zwischen Gläubigern und Unternehmern, von Unsicherheit in Geschäftsführung und Belegschaft sowie von strukturellen Problemen im Geschäftsmodell. Häufig kämen auch Marktschwächen oder Fehlinvestitionen hinzu. In der Beratungspraxis sei daher eine klare Kommunikation unerlässlich. In einer Sanierung gehe es nicht um Wunschvorstellungen, sondern um realistische Lösungen.
Planung als zentrales Sanierungsinstrument
In seinem anschließenden Vortrag widmete sich Andreas Weißelberg den Anforderungen an die Krisenfrüherkennung nach IDW S16. Ein zentrales Prinzip dabei ist die Wahl des wahrscheinlichsten Planungsszenarios. Planung sei damit weit mehr als eine formale Pflichtübung, nämlich ein strategisches Instrument der Unternehmenssteuerung und somit Chefsache.
Besonders hervorgehoben wurde, dass Planung immer als dynamischer Prozess zu verstehen ist. Unternehmen sehen sich heute zudem einer Aggregation von Risiken gegenüber, die sich gegenseitig verstärken können: von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie über Störungen globaler Lieferketten bis hin zu geopolitischen Konflikten und wirtschaftspolitischen Entwicklungen in großen Wirtschaftsräumen.
Aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Den Höhepunkt des Bankentags bildete der Vortrag von Prof. Dominik Skauradszun, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Professor an der Hochschule Fulda. Er widmete sich der finanziellen Restrukturierung von Unternehmen im Rahmen des StaRUG aus Bankensicht.
Ein zentraler Diskussionspunkt war das Spannungsfeld zwischen formaler und wirtschaftlicher Gleichbehandlung der Gläubiger. In seinem Vortrag erörterte Prof. Skauradszun unter anderem die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 StaRUG auf einzelne Vertragsbestimmungen in Darlehensverträgen. Diese könne häufig auch im Interesse der Banken liegen. Ebenso plädierte er dafür, den gruppeninternen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht einzuschränken, selbst wenn einzelne Planbetroffene wirtschaftlich unterschiedlich stark betroffen sind.
Darüber hinaus beleuchtete er Fragen rund um revolvierende Kreditlinien, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Laufzeitverlängerungen im Restrukturierungsplan. Ein weiterer Aspekt seines Vortrags war der Schutz von Bankenkonsortien vor kleinen Gläubigergruppen im Rahmen von Restrukturierungsplänen, mit deren Hilfe die Großgläubiger „überstimmt“ werden sollen.
Auch mögliche verfassungsrechtliche Fragestellungen wurden angesprochen. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit zu klären, ob einzelne Auswirkungen des StaRUG mit Grundrechten – etwa dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz – vereinbar sind.
Regulatorische Anforderungen und Haftungsrisiken
Den letzten fachlichen Programmpunkt gestaltete Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In seinem Vortrag zu Evidenzmeldungen nach dem Kreditwesengesetz sowie zu Datenschutzrisiken im Kreditgewerbe zeigte er auf, mit welchen regulatorischen Anforderungen sich Banken aktuell auseinandersetzen müssen und welche Haftungsrisiken daraus entstehen können.
Austausch im Mittelpunkt
Neben den Fachvorträgen bot der Bankentag auch Raum für Gespräche und Diskussionen, beispielsweise während der gemeinsamen Mittagspause im Industrie-Club. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um aktuelle Entwicklungen aus ihrer täglichen Praxis zu besprechen und Kontakte zu vertiefen.
Mit einem kurzen Rückblick auf die wichtigsten Themen des Tages verabschiedete Robert Buchalik die Gäste in den informellen Ausklang. Unser besonderer Dank gilt allen Teilnehmenden, die mit ihrem Interesse, ihren Fragen und ihren Beiträgen den offenen und fachlich Austausch erst möglich gemacht haben.
Der BBR-Bankentag 2026 hat damit erneut gezeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Bankfachleuten, Sanierungsberatern und Juristen ist, um Restrukturierungen in einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu gestalten.

Die Referenten des BBR Bankentag 2026
Das Programm des BBR Bankentags 2026
09:30 bis 10:00 Uhr
Eintreffen der Gäste
10:00 – 10:05 Uhr
Begrüßung
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
10:05 bis 11:00 Uhr
Gemeinsam Werte sichern:
Sanierung zum Werterhalt für Bank und Unternehmen durch Eigenverwaltung
– ESUG-Case-Studies –
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
11:00 bis 12:00 Uhr
IDW S 16: Macht Krisenfrüherkennung das Kreditgeschäft einfacher?
Andreas Weißelberg
plenovia GmbH, Düsseldorf
12:00 bis 13:30 Uhr
Mittagspause im 1. OG, danach Kaffeepause im EG – Gelegenheit zum Austausch
13:30 bis 14:30 Uhr
StaRUG in der Bankpraxis und aktuelle Entwicklungen im StaRUG
Professor Hon.-Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M.
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht, Hochschule Fulda
Honorarprofessor, Juristische Fakultät, Nottingham Trent University, England
14:30 bis 15:30 Uhr
Evidenzmeldungen nach KWG: Fluch oder Segen?
Datenschutzverstöße im Kreditgewerbe: Wie Banken wachsende Haftungsrisiken vermeiden
Bernd Gindorf
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt
15:30 bis 16:00 Uhr
Schlusswort und informeller Ausklang
Robert Buchalik
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Teilnehmende
Der BBR Bankentag 2026 richtete sich an Fachleute aus dem Bank- und Finanzsektor, insbesondere an Mitarbeitende von Banken aus dem Bereich der Firmenkundenbetreuung dem Bereich der Marktfolge.
Location
Industrie-Club Düsseldorf
Elberfelder Straße 6
40213 Düsseldorf
Anmeldungsanfrage
Am BBR Bankentag nehmen ausschließlich geladene Gäste teil. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an ed.wa1776272207l-rbb1776272207@tnev1776272207e1776272207 oder rufen Sie uns an. Frau Stefanie Rippin steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!










