BBR Newsletter I August 2026: Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan, BGH zur Insolvenzanfechtung, Rechnungswesen in der Insolvenz, FAZ-Auszeichnung und mehr
Die aktuellen Themen im BBR Newsletter I August 2026
In der aktuellen Ausgabe:
- Die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan. Warum ist der aus dem Insolvenzplanverfahren bekannte „Dual Track“ im StaRUG regelmäßig nicht geeignet? Dies erläutert Rechtsanwalt Daniel Eckart. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich ein plausibler Vergleichsmaßstab entwickeln lässt, ohne die Sanierung durch eine öffentliche Marktansprache zu gefährden.
- BGH zur Insolvenzanfechtung: Verstoß gegen BaFin-Weisung macht Zahlung nicht automatisch anfechtbar. Rechtsanwalt Aleksander Barasiński erörtert die BGH-Entscheidung vom 12. März 2026 und geht der Frage nach, wann eine Zahlung als inkongruente Deckung gilt. Besonders interessant ist dabei, wie der BGH den an die Geschäftsführung gerichteten Verwaltungsakt ausgelegt hat.
- Herausforderungen für das Finanz- und Rechnungswesen im Insolvenzverfahren. Welche zusätzlichen Aufgaben kommen auf die Buchhaltung und das Controlling zu, wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag vorbereitet oder in Eigenverwaltung saniert wird? Gerd Müller, Project Manager Finance bei plenovia, gibt einen praxisnahen Überblick.
- TOP ANWALT 2027: Volkan Ulukaya erneut im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Dorothee Heckemann, Leiterin Marketing & PR, berichtet über die Auszeichnung von Volkan Ulukaya als „TOP ANWALT“ im Arbeitsrecht. Der Beitrag stellt seine fachlichen Schwerpunkte vor und zeigt, wofür die Anerkennung durch Mandanten und Berufskollegen steht. Herzlichen Glückwunsch!
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