BBR Newsletter I Dezember 2024: Abfindungsvergleich absichern, Gesellschaftervorbehalt bei StaRUG-Restrukturierungsanzeige, Einsichtsrecht in Insolvenzakte, ESG-Nachhaltigkeitsberichte und mehr
Die aktuellen Themen im BBR Newsletter I Dezember 2024
Dies sind die Themen:
- Abfindungsvergleich absichern: Schutz vor den Folgen einer Insolvenz. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann durch die Insolvenz des Arbeitgebers leicht zur Falle werden – ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, warum. Rechtsanwalt Michael Kothes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Sozialrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht, erläutert, wie sich Arbeitnehmer gegen die Risiken absichern können und gibt praktische Tipps für die Gestaltung von Vergleichsklauseln, um Abfindungsansprüche zu schützen.
- Kein Gesellschaftervorbehalt bei der Einreichung einer Restrukturierungsanzeige gemäß StaRUG?! Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart ist ein Gesellschafterbeschluss zur Einleitung eines StaRUG-Verfahrens nicht erforderlich, wenn das Restrukturierungsverfahren die einzige erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren darstellt. Rechtsanwalt Jochen Rechtmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erörtert den Fall und die praktischen Konsequenzen.
- Insolvenzakte: Hat der Aussonderungsberechtigte ein Einsichtsrecht? Diese bislang offene Frage hat das Bayerische Oberste Landesgericht kürzlich entschieden und dabei den Aussonderungsberechtigten nicht als Verfahrensbeteiligten, sondern als Dritten im Sinne des § 299 ZPO eingeordnet, der somit Akteneinsicht verlangen kann. Rechtsanwalt Mike Zerbst beleuchtet die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Praxis.
- ESG-Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS: So kompliziert wie es klingt? Oder doch ganz einfach? Merle Barth, Consultant bei plenovia, gibt in ihrem Gastbeitrag eine umfassende Einführung in ESG-Nachhaltigkeitsberichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Insbesondere zeigt sie auf, wie Unternehmen die Anforderungen der ESG-Kriterien erfüllen können, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Geschäftsentwicklung zu gewährleisten.
Bei Gesprächsbedarf oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen gelungenen Übergang ins neue Jahr!
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