BBR Newsletter I Februar 2022: Betriebliches Eingliederungsmanagement, Insolvenzanfechtung, Grobe Fahrlässigkeit des Insolvenzverwalters und mehr
In unserem BBR Newsletter I Februar 2022 greifen wir aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht und dem Insolvenzrecht für Sie auf:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wie oft muss es durchgeführt werden? Es ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, um mögliche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu ergründen, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden sowie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu fördern. Rechtsanwalt Philipp Wolters LL. M. stellt dar, wann und unter welchen Voraussetzungen das sogenannte BEM wiederholt durchzuführen ist.
- Insolvenzanfechtung: Ist eine Inanspruchnahme des Gesellschafters trotz Verjährung seiner bestellten Sicherheit möglich durch den Insolvenzverwalter? Rechtsanwältin Viktoria Schabel erläutert ein aktuelles Urteil des BGH.
- Verjähren Anfechtungsansprüche bei grober Fahrlässigkeit des Insolvenzverwalters? Rechtsanwalt Mike Zerbst beleuchtet die neuere Rechtsprechung.
Für Ihre Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Verfügung. Doch nun zunächst viel Freude beim Lesen!
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