BBR Newsletter I Januar 2022: Überschuldungsbegriff, Wirtschaftsmediation, Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen und mehr
In unserem BBR Newsletter I Januar 2022 starten wir mit interessante Themen in das Jahr:
- Der neue Überschuldungsbegriff – ein Vorteil für potenzielle Insolvenzschuldner? Bislang betrug die Frist zur Insolvenzanmeldung bei Überschuldung drei Wochen. Seit der gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 InsO im Zusammenhang mit den Coronagesetzen muss ein Unternehmen unter den gegebenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Ist dies eine Erleichterung oder nicht? Erfahren Sie mehr dazu im Beitrag von Rechtsanwalt Robert Buchalik.
- Wirtschaftsmediation – im Dornröschenschlaf oder eine echte Alternative zu gerichtlichen Verfahren? Andreas Schmieg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, beleuchtet in seinem Gastartikel Anwendungsbereich, Chancen, Vorteile und Ablauf eines Wirtschaftsmediationsverfahrens als möglicher Form der einvernehmlichen Streitbeilegung.
- Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern der Gesellschaft wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung. Anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung vermittelt Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven, unter welchen Voraussetzungen GmbH-Geschäftsführern wegen Insolvenzverschleppung Schadensersatzansprüche drohen können.
- Prämiensparverträge: BGH ebnet Weg für Zinsnachzahlungsansprüche von Verbrauchern. Langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung und nach Vertragslaufzeit gestaffelten Prämien beschäftigen schon seit längerem die Gerichte. Rechtsanwalt Till Sallwey erläutert ein aktuelles Grundsatzurteil des BGH, wonach Tausende von Prämiensparern Zinsen nachfordern können.
- Insolvenzanfechtung: Widersprüchliche Rechtsprechung zum COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Rechtsanwältin Viktoria Schabel beleuchtet die zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung des OLG München und des LG Hamburg bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 C0VInsAG.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und stehen für Ihre Fragen jederzeit gerne zu Verfügung!
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