BBR Newsletter I Oktober 2022: Insolvenzrechtliche Erleichterungen durch 3. Entlastungspaket, Insolvenzanfechtung, DSGVO-Auskunftsverlangen und mehr
BBR Newsletter I Oktober 2022: Auch in diesem Monat informieren wir Sie über aktuelle Themen aus unserer Wirtschaftskanzlei:
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- Insolvenzrechtliche Erleichterungen im 3. Entlastungspaket: Hilfreich oder eine Mogelpackung? Laut Maßnahmenpaket des Bundes sollen Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Reichen die Regelungen aus oder sind weitere flankierende Maßnahmen erforderlich? Rechtsanwalt Robert Buchalik beleuchtet in seinem Beitrag das wichtige Thema.
- Insolvenzanfechtung: Die Karten sind neu gemischt − BGH verbessert Rechtsposition von Gläubigern erheblich. Ein neu besetzter BGH änderte in 2022 seine bisherige Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht: Ein Gläubiger hat in der Regel keine Kenntnis von der finanziellen Situation des Schuldners und kann diese auch nicht aus dessen Zahlungsverhalten ableiten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Olaf Hiebert erläutert Hintergrund und Auswirkungen der Neuerungen.
- Wie mit Auskunftsverlangen gem. Art. 15 DSGVO umgegangen werden sollte. Bei einer verspätet oder gar nicht erteilten Auskunft sprechen die Gerichte den betroffenen Personen immer häufiger Schadensersatz zu. Unsere BBR-Datenschutzbeauftragte Daniela Frank beleuchtet das komplexe Rechtsgebiet und gibt wertvolle praxisrelevante Hinweise.
- Staatlich anerkannt: Gütestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski. Im Juli wurde unser Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski vom Präsidenten des OLG Düsseldorf als Gütestelle im Sinne von § 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO anerkannt und kann damit die Durchführung von Güteverfahren anbieten. Informieren Sie sich gern über die Möglichkeiten dieses außergerichtlichen Verfahrens.
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