Habe ich als Unter­neh­mer einen Anspruch auf Scha­den­er­satz gegen den Staat, wenn die Schlie­ßung mei­nes Geschäfts oder Betrie­bes ange­ord­net wird? Die­se Fra­ge stellt sich ins­be­son­de­re, wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt. Denn dann droht der Unter­neh­mer auf sei­nem Scha­den sit­zen zu blei­ben. Die Insol­venz scheint vor­pro­gram­miert. Aber wie sind die Chan­cen auf Scha­den­er­satz? Was sagen aktu­el­le Gerichtsentscheidungen?

Staats­haf­tungs­recht — hoch­kom­plex und umstritten

Die Beant­wor­tung der Fra­ge fällt in den Bereich des Staats­haf­tungs­rechts und gehört damit zu den kom­ple­xes­ten und umstrit­tens­ten Berei­chen des öffent­li­chen Rechts. Eine Viel­zahl von kon­kur­rie­ren­den Anspruchs­grund­la­gen, die zum Teil nicht ein­mal im Gesetz ste­hen, son­dern gewohn­heits­recht­lich aner­kannt sind, kön­nen her­an­ge­zo­gen werden.

Ers­te Gerichts­ent­schei­dun­gen — Kein Anspruch
Nach dem Land­ge­richt Heil­bronn (Urt. v. 29.04.2020 – I 4 O 82/20) hat am 13.10.2020 ein wei­te­res Land­ge­richt über einen mög­li­chen Scha­den­er­satz­an­spruch des Unter­neh­mers im Zusam­men­hang mit staat­lich ange­ord­ne­ten Schlie­ßun­gen von Betrie­ben ent­schie­den. Wie auch im Fall eines Fri­seur­ge­schäf­tes im süd­deut­schen Raum ver­sag­te das Land­ge­richt Ber­lin (Urt. v. 13.10.2020, Az. 2 O 247/20) einem Gast­wirt in Ber­lin einen Scha­den­er­satz­an­spruch gegen den Staat.

Wie ste­hen die Chan­cen auf Schadenersatz?
Die bei­den Ent­schei­dun­gen bedeu­ten nicht, dass ein Scha­den­er­satz in jedem Fall aus­ge­schlos­sen ist. Zumal im Fall des Land­ge­richts Heil­bronn im Eil­ver­fah­ren ent­schie­den wur­de, also ohne ver­tief­te Prü­fung. Wenn die staat­li­che Maß­nah­me recht­mä­ßig ist, geht der Trend aber dahin zu sagen, dass jeder Unter­neh­mer von der Pan­de­mie betrof­fen ist und wir alle die Fol­gen selbst tra­gen müs­sen. Dies ist in gewis­ser Wei­se auch ver­ständ­lich und sach­ge­recht. Kern­ar­gu­ment: Die pan­de­mie­be­ding­te Schlie­ßung beruht auf einem trag­ba­ren all­ge­mei­nen Lebens- und Unter­neh­mer­ri­si­ko, das wir alle durch­ste­hen müssen. 

Höhe­re Chan­cen auf Scha­den­er­satz bei rechts­wid­ri­gem Verhalten
Deut­lich bes­se­re Chan­cen auf Scha­den­er­satz haben Unter­neh­mer, deren Betrie­be auf­grund einer rechts­wid­ri­gen staat­li­chen Maß­nah­me geschlos­sen oder auf ande­re Art beein­träch­tigt wur­de. Dann grei­fen gleich drei staats­haf­tungs­recht­li­che Anspruchs­grund­la­gen. Die Details sind auch hier schwie­rig. Schon über die Anwen­dung die­ser Anspruchs­grund­la­gen strei­ten Juris­ten. Da die staat­li­chen Stel­len pan­de­mie­be­dingt Ent­schei­dun­gen sehr schnell getrof­fen haben und immer noch tref­fen, pas­sie­ren vie­le Feh­ler. Statt Ver­wal­tungs­ak­ten sind Ver­ord­nun­gen und statt Ver­ord­nun­gen Par­la­ments­ge­set­ze erfor­der­lich. Mas­sen­wei­se ent­schei­den Gerich­te zudem: Die Schlie­ßung oder sons­ti­ge staat­li­che Maß­nah­me ist unver­hält­nis­mä­ßig und damit verfassungswidrig. 

Wie soll ich mich verhal­ten?
Ergeht eine Schlie­ßungs­ver­fü­gung oder sons­ti­ge Ver­wal­tungs­maß­nah­me, ist viel zu beach­ten. Spre­chen Sie mit der Ver­wal­tung und vor allem: Beach­ten Sie die sehr kur­ze Kla­ge­frist von einem Monat. Nut­zen Sie die Mög­lich­keit, die Schlie­ßung oder Maß­nah­me im Eil­ver­fah­ren durch Gerich­te auf­he­ben zu las­sen. Schä­den zu ver­mei­den ist deut­lich bes­ser, als spä­ter um Scha­den­er­satz zu kämp­fen. Im Zwei­fel geht Ihnen die Pus­te aus und Ihr Insol­venz­ver­wal­ter macht die Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend. Spre­chen Sie mit Ihrer Ver­si­che­rung, sofern Sie
im Besitz von die­ser sind.

Was kos­tet mich ein Anwalt?
Die Kos­ten des Anwalts hän­gen in der Regel vom Auf­wand ab und sind
einzel­fall­ab­hän­gig. Für die Ver­hand­lung mit der Ver­wal­tung und Eil­an­trä­ge bei Gericht müs­sen Sie nach mei­ner Ein­schät­zung mit bis zu 3.000,00 Euro rech­nen. Etwa­ige Scha­den­er­satz­pro­zes­se kön­nen deut­lich teu­rer wer­den und hän­gen vom Scha­den und Auf­wand ab. 

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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