Habe ich als Unternehmer einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Staat, wenn die Schließung meines Geschäfts oder Betriebes angeordnet wird? Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn die Versicherung nicht zahlt. Denn dann droht der Unternehmer auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Die Insolvenz scheint vorprogrammiert. Aber wie sind die Chancen auf Schadenersatz? Was sagen aktuelle Gerichtsentscheidungen?

Staatshaftungsrecht – hochkomplex und umstritten

Die Beantwortung der Frage fällt in den Bereich des Staatshaftungsrechts und gehört damit zu den komplexesten und umstrittensten Bereichen des öffentlichen Rechts. Eine Vielzahl von konkurrierenden Anspruchsgrundlagen, die zum Teil nicht einmal im Gesetz stehen, sondern gewohnheitsrechtlich anerkannt sind, können herangezogen werden.

Erste Gerichtsentscheidungen – Kein Anspruch
Nach dem Landgericht Heilbronn (Urt. v. 29.04.2020 – I 4 O 82/20) hat am 13.10.2020 ein weiteres Landgericht über einen möglichen Schadenersatzanspruch des Unternehmers im Zusammenhang mit staatlich angeordneten Schließungen von Betrieben entschieden. Wie auch im Fall eines Friseurgeschäftes im süddeutschen Raum versagte das Landgericht Berlin (Urt. v. 13.10.2020, Az. 2 O 247/20) einem Gastwirt in Berlin einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat.

Wie stehen die Chancen auf Schadenersatz?
Die beiden Entscheidungen bedeuten nicht, dass ein Schadenersatz in jedem Fall ausgeschlossen ist. Zumal im Fall des Landgerichts Heilbronn im Eilverfahren entschieden wurde, also ohne vertiefte Prüfung. Wenn die staatliche Maßnahme rechtmäßig ist, geht der Trend aber dahin zu sagen, dass jeder Unternehmer von der Pandemie betroffen ist und wir alle die Folgen selbst tragen müssen. Dies ist in gewisser Weise auch verständlich und sachgerecht. Kernargument: Die pandemiebedingte Schließung beruht auf einem tragbaren allgemeinen Lebens- und Unternehmerrisiko, das wir alle durchstehen müssen. 

Höhere Chancen auf Schadenersatz bei rechtswidrigem Verhalten
Deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz haben Unternehmer, deren Betriebe aufgrund einer rechtswidrigen staatlichen Maßnahme geschlossen oder auf andere Art beeinträchtigt wurde. Dann greifen gleich drei staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen. Die Details sind auch hier schwierig. Schon über die Anwendung dieser Anspruchsgrundlagen streiten Juristen. Da die staatlichen Stellen pandemiebedingt Entscheidungen sehr schnell getroffen haben und immer noch treffen, passieren viele Fehler. Statt Verwaltungsakten sind Verordnungen und statt Verordnungen Parlamentsgesetze erforderlich. Massenweise entscheiden Gerichte zudem: Die Schließung oder sonstige staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. 

Wie soll ich mich verhalten?
Ergeht eine Schließungsverfügung oder sonstige Verwaltungsmaßnahme, ist viel zu beachten. Sprechen Sie mit der Verwaltung und vor allem: Beachten Sie die sehr kurze Klagefrist von einem Monat. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Schließung oder Maßnahme im Eilverfahren durch Gerichte aufheben zu lassen. Schäden zu vermeiden ist deutlich besser, als später um Schadenersatz zu kämpfen. Im Zweifel geht Ihnen die Puste aus und Ihr Insolvenzverwalter macht die Schadenersatzansprüche geltend. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, sofern Sie
im Besitz von dieser sind.

Was kostet mich ein Anwalt?
Die Kosten des Anwalts hängen in der Regel vom Aufwand ab und sind
einzelfallabhängig. Für die Verhandlung mit der Verwaltung und Eilanträge bei Gericht müssen Sie nach meiner Einschätzung mit bis zu 3.000,00 Euro rechnen. Etwaige Schadenersatzprozesse können deutlich teurer werden und hängen vom Schaden und Aufwand ab. 

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