Mit dem ESUG (Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen) hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, ein Unternehmen durch Insolvenz zu sanieren. Neben der Stärkung von Gläubigerrechten bietet das Gesetz dem Schuldner die Möglichkeit, eine Sanierung in Eigenverwaltung durchzuführen. Die Baumarktkette Praktikerstrebt aber die Regelinsolvenz an und vergibt damit der Chance, alle Möglichkeiten zur Generierung von Liquidität im Antragsverfahren auszuschöpfen. Außerdem wird die generierte Liquidität durch hohe Verfahrenskosten belastet und damit nicht zur Sanierung des Unternehmens oder zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Die Liquiditätsvorteile einer Insolvenz, die im Wesentlichen aus dem Insolvenzgeld, reduzierten Abfindungen, der Nichtzahlung von Mieten , aber auch aus der Nichtabführung von Umsatzsteuer resultieren, dürften sich bei Praktiker Deutschland auf bis zu 70 Mio. € belaufen. Allein 20 Mio. € kommen dabei aus Umsatzsteuereffekten. Dagegen stehen hohe Verfahrenskosten, die sich orientierend an der Karstadt-Insolvenz auf etwa 30 Mio. € belaufen dürften.

Verfahrenskosten begrenzen

Anders bei einer Eigenverwaltung: Die Verfahrenskosten lassen sich, jedenfalls soweit die Sachwaltung betroffen ist, durch Vergütungsvereinbarungen begrenzen und der Umsatzsteuereffekt fällt nur in der vorläufigen Eigenverwaltung an. Die Gesamteinsparung dürfte sich auch unter Berücksichtigung von eigenverwaltungsspezifischem Beratungsaufwand auf 30-40 Mio. € belaufen. Warum ist man bei Praktiker dann nicht den Weg über die Eigenverwaltung gegangen?
Zunächst bleibt festzuhalten, dass eine Eigenverwaltung gut vorbereitet sein muss, um erfolgreich zu sein. Bei einem DIY-Unternehmen (Do it Yourself) wie Praktiker dürfte eine angemessene Vorbereitung bei mindestens sechs, besser acht Wochen liegen. In dieser Zeit gilt es zunächst ein tragfähiges Konzept zu erstellen, das den Stakeholdern zeigt, wie die Sanierung im Rahmen einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung planerisch bewerkstelligt werden soll und mit welchem wirtschaftlichen Ergebnis sie aus dem Verfahren kommen werden. Die wichtigste Rolle spielen dabei die Warenkreditversicherer (WKV) und weniger die werthaltig besicherten Banken. Mit einem belastbaren Konzept, dass den WKV aufzeigt, dass sie unter optimalen Bedingungen verlustfrei durch das Verfahren kommen, besteht möglicherweise die Chance, Kündigungen der WKV Linien ganz oder zum Teil zu verhindern. Ohne Limite erhält das Unternehmen Lieferungen nur noch gegen Vorkasse, bei einer Liquiditätsenge wie bei Praktiker der Todesstoß.

Scheitern mit Ansage

Die Baumarktkette hat, wie der Presse zu entnehmen ist, bis zuletzt versucht, weitere Finanzierungsmittel von Gläubigern zu erhalten. Schon Tage vorher und in Anbetracht des sich abzeichnenden Ausgangs haben die WKV die Limite gestrichen. Spätestens das musste jede Chance auf erfolgreiche Finanzierungsverhandlungen zum Scheitern bringen. Deren Scheitern war deshalb eine logische Konsequenz. Wohl aus diesem Grunde hat man bereits am nächsten Tag und somit ohne jede Vorbereitung Insolvenzantrag für die operativen Gesellschaften und erst am nächsten Tag für die AG gestellt, was die fehlende Vorbereitungszeit unterstreicht. Für eine vorläufige Eigenverwaltung oder gar ein Schutzschirmverfahren ist eine derartige Konstellation allerdings völlig ungeeignet und die Regelinsolvenz die logische Konsequenz.
Die Praktiker-Insolvenz schließt sich nahtlos an die Schlecker-Insolvenz an. Die beteiligten Stakeholder haben die Insolvenz immer noch nicht in ausreichendem Umfang als Chance für eine Fortentwicklung des Unternehmens erkannt, sondern betrachten Sie als Ultima Ratio. Die allermeisten Probleme hätten sich aber mit einem frühen Antrag vor Eintritt der Illiquidität lösen lassen, denn anfängliche Vorkasse Regelungen können in einem Schutzschirmverfahren frühzeitig wieder aufgehoben werden. So wie es im Falle der Schuhkette Leiser der Fall war, die später erfolgreich an einen Investor veräußert wurde.

Vorbereitung zahl sich aus

Eine gut vorbereitete Planinsolvenz in Eigenverwaltung wäre die richtige Plattform für das an sich überzeugende Sanierungskonzept gewesen, basierend auf der Umflaggung der profitableren Märkte in Max Bahr. Von der Idee, den Rest in einen Discounter umzuwandeln hätte man sich problemlos verabschieden können. Denn es darf bezweifelt werden, dass Baumarktdiscount wirklich ein tragfähiges Konzept darstellt.

Robert Buchalik, Partner der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte | Steuerberater

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos