Für eine finanzielle Entlastung des Unternehmens im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung gibt es derzeit keine sichere Rechtslage. Aus Sicht des Unternehmens sollte daher unmittelbar zu Beginn des vorläufigen Verfahrens eine Abstimmung mit dem (vorläufigen) Sachwalter über die Steuerzahlungen erfolgen. Widerspricht dieser den Zahlungen, sollte dies der Finanzverwaltung mitgeteilt werden.

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