Bundesarbeitsgericht weist Klagen von Betriebsrentnern ab, aber …
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet.
Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig anzupassen.
BAG signalisiert mögliche Änderung der bisherigen Rechtsprechung
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang noch nicht vor, wird aber zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. In der Verhandlung ließ der zuständige 3. Senat allerdings erkennen, dass er mit der aktuellen Rechtslage unzufrieden ist und eine Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung anstrebt.
Rechtsanwalt Ulukaya, der die Betriebsrentner vor dem BAG vertrat, erläuterte dazu:
„Ein Arbeitgeber, der nach § 16 Absatz 1 BetrAVG eine Prognose erstellt, muss zunächst die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre vor dem Anpassungsstichtag auswerten. Auf dieser Grundlage hat er die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einzuschätzen. Diese Prognose kann sich – wie im Fall der Commerzbank – im Nachhinein als fehlerhaft erweisen. Deshalb braucht es ein verlässliches Korrektiv. Hierzu bietet die bisherige Rechtsprechung – offenbar auch nach Ansicht des Senats – noch keine klaren Leitlinien. Ich habe den Senat so verstanden, dass er die bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema künftig ’schärfen‘ möchte. Konkret dürfte er in seiner Begründung darauf eingehen, unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist und wann somit eine zunächst unterbliebene Rentenanpassung nachzuholen wäre.“
Bedeutung für Arbeitgeber und Betriebsrentner in allen Branchen
Die schriftliche Begründung des Urteils wird daher mit Spannung erwartet. Sie dürfte sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner weitreichende Folgen haben – insbesondere für die künftige Handhabung von Rentenanpassungen bei veränderter wirtschaftlicher Lage.
Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben, steht ich Ihnen gern zur Verfügung.


