Das Bundeskabinett will in der ersten Maiwoche  einen Entwurf zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen beschließen. Der Bundesrat hatte bereits im März einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof den Sanierungserlass gekippt hatte. Eine Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen auf Grundlage des Sanierungserlasses ist nicht zulässig, vielmehr bedarf es für eine solche Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns einer gesetzlichen Regelung. Diese gesetzliche Regelung soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Ein Mitspracherecht will der deutsche Gesetzgeber allerdings der Europäischen Kommission einräumen. Sie soll ausschließen, dass es sich bei der Neuregelung der Steuerbefreiung um eine unerlaubte Beihilfe handelt. Eine Antwort wird allerdings nicht vor der Bundestagswahl erwartet. Deshalb soll das Gesetz zwar beschlossen werden, aber erst in Kraft treten, wenn die EU-Kommission ihre Genehmigung erteilt hat. Die Koalition hat sich auf diesen Weg geeinigt, das Bundeskabinett will dem Vorschlag nun folgen.

„Die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen ist eine Grundlage für die Unternehmenssanierung insbesondere unter dem ESUG. Wir begrüßen, dass nun die gesetzliche Regelung geschaffen wird. Die derzeit bestehende Unsicherheit ist bereits geeignet, dem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblichen Schaden zuzufügen“, erklärt Robert Buchalik, Vorstandsvorsitzender des BV ESUG und Geschäftsführer der Wirtschaftsberatung Buchalik Brömmekamp.

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