Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit. Damit ist auch Caterer Stockheim die zukunftsfähige Restrukturierung geglückt. Ein Bericht im Catering Management.

Die Zahlen wirken zu Recht durchaus beängstigend: Auch im vergangenen Jahr beantragten in Deutschland wieder rund 20.000 Unternehmen ein Insolvenzverfahren. Tausende insolvenzgefährdete oder insolvenzreife Unternehmen wären zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden. Wie eine Sanierung unter Insolvenzschutz in der Praxis erfolgreich funktionieren kann, zeigt das Beispiel des Düsseldorfer Traditionscaterers Stockheim. Nachdem sich dort eine Krise andeutete, leitete das Management bereits im Jahr 2016 Maßnahmen ein, um die Kosten in der Unternehmensgruppe zu senken. Zuvor hatte der überraschende Verlust einiger Großaufträge, unter anderem am Flughafen Düsseldorf und in Hamburg, zu Umsatzeinbußen im deutlich zweistelligen Prozentbereich geführt. Die vorhandenen Strukturen aus Personal und Verwaltung waren für den verbliebenen Umsatz zu kostenintensiv geworden. Nach eingehender Beratung durch die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp entschied sich die Leitung der Stockheim-Gruppe im Mai 2017 dafür, beim Amtsgericht/Insolvenzgericht Düsseldorf für fünf Unternehmen der Gruppe einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen.

Lesen Sie mehr über Stockheims Entscheidung für die Eigenverwaltung im Fachmagazin Catering Management

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos