Dr. Olaf Hiebert im DATEV-Magazin.
In der Krise und Insolvenz des Mandanten sollte der steuerliche Berater nicht nur versuchen, den schwächelnden Gipfelstürmer zu unterstützen, sondern auch darauf achten, nicht selbst den Halt zu verlieren.
Die auf § 133 Abs. 1 InsO gestützte Insolvenzanfechtung ist nicht nur für Unternehmer wie Lieferanten oder Vermieter sowie sonstige am Wirtschaftsleben Beteiligte ein erhebliches Problem. Sie hat zahlreiche kritische Stellungnahmen von Berufsverbänden provoziert und mittlerweile auch den Gesetzgeber erneut auf den Plan gerufen. Gerät der Kunde, Mieter oder ein sonstiger Vertragspartner später in die Insolvenz, fordert der Insolvenzverwalter vom Zahlungsempfänger erhaltene Zahlungen auch dann zurück, wenn dieser einen Anspruch auf diese Zahlungen hatte – sehr häufig mit Erfolg. Verantwortlich dafür sind die Regelung des § 133 Abs. 1 InsO, eine häufig missverstandene Rechtsprechung und eine unzureichende Arbeit am konkreten Sachverhalt. Helfen können nur präventive Maßnahmen und eine Vertretung durch Spezialisten für Insolvenzanfechtungsrecht.
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PDF des Artikels Insolvenzanfechtung und Steuerberaterhonorar