der möbelspediteur: Gefahren einer Insolvenz – Risikofaktor Überschuldung
Insolvenzanträge werden in der Regel erst nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt. Stellt sich im Insolvenzverfahren heraus – und das kommt häufig vor -, dass die Gesellschaft bereits seit Monaten oder gar Jahren überschuldet war, drohen dem Geschäftsführer erhebliche Strafbarkeits- und Haftungsrisiken. Denn bereits die Überschuldung begründet eine Antragspflicht.
Jochen Rechtmann