Dirk Eichelbaum berichtet im Beitrag der FuS (Zeitschrift für Familienunternehmen und Strategie) über Betriebsrenten in der Sanierung unter Insolvenzschutz.

Als einen wesentlichen Grund für die Insolvenznähe mancher Unternehmen stellte sich in letzter Zeit die Belastung derselben durch die Erwirtschaftung der Betriebsrenten in der Auszahlungsphase der ehemaligen Arbeitnehmer dar. Soweit die degressive Erhöhung der Rückstellungen nicht durch Verzinsung möglich ist, müssen Renten darüber hinaus aus dem Cashflow bezahlt werden. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn heute wesentlich weniger Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten, als das in der Zeit der Ansparphase der Fall war. Dieser Effekt ist für alle Unternehmen betrüblich, für margenarme aber existenzbedrohend. Eine Sanierung unter Insolvenzschutz kann dort der Ausweg sein.

Sanieren statt liquidieren – wie der Unternehmer sein Unternehmen auch in scheinbar aussichtsloser Lage noch retten kann. Dem Unternehmer bietet die Planinsolvenz die Möglichkeit einer grundlegenden Sanierung, ohne dabei sein Unternehmen zu verlieren. Dies gilt in besonderem Maße für Betriebsrenten, die das Unternehmen nachhaltig überfordern. Natürlich sind dabei einige Schwierigkeiten zu überwinden, die Aussicht auf ein saniertes Unternehmen lohnt aber die Mühe.

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