DR Deutsche Rücklagen GmbH: WEG-Anleger in Sorge wegen Insolvenzgefahr

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hat drei Anleihen emittiert, in die zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – oft ohne ihr Wissen – investiert haben. Nun stehen Änderungen der Anleihebedingungen im Raum, unter anderem eine Laufzeitverlängerung und eine Kapitalisierung der Zinsen. Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits eine Rückabwicklung angeordnet hat, fehlen aktuelle Zahlen zur Liquidität der Gesellschaft. Eine kurzfristig abgesagte Gläubigerversammlung lässt Anleger zunehmend besorgt zurück.

Anleihebedingungen sollen geändert werden

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hat drei Anleihen aufgelegt, in die zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Geld zum Teil Millionenbeträge investiert haben.

Sie beabsichtigt, die Anleihebedingungen in wesentlichen Punkten zu ändern. Geplant sind

·        Verlängerung der Laufzeit der Anleihen
·        Kapitalisierung der Zinsen, d. h. die Zinsen werden nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen
·        Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts, wodurch den Gläubigern die Möglichkeit genommen wird, vorzeitig auszusteigen

Diese Änderungen würden tief in die Rechte der Anleger eingreifen – viele von ihnen Wohnungseigentümergemeinschaften, die erhebliche Summen investiert haben.

Anleger im Dunkeln: Zeichnung oft ohne Wissen der WEGs

Die Zeichnung der Anleihen erfolgte häufig nicht direkt durch die WEGs selbst, sondern über die von Ihnen beauftragten Hausverwaltungen. Insbesondere eine inzwischen insolvente Hamburger Hausverwaltung spielte dabei eine zentrale Rolle. Dadurch wurden zahlreiche WEGs in hochriskante Finanzprodukte verwickelt, ohne sich der Tragweite ihrer Investitionen bewusst zu sein.

BaFin ordnet Rückabwicklung des Kreditgeschäfts an

Bereits im vergangenen Jahr griff die BaFin ein: Sie ordnete an, dass das von der DR Deutsche Rücklagen GmbH betriebene Kreditgeschäft rückabgewickelt werden muss. Diese Entscheidung zeigt, dass die Finanzaufsicht erhebliche regulatorische Mängel erkannt hat.

Droht der DR Deutsche Rücklagen GmbH die Insolvenz?

In der Einladung zur Gläubigerversammlung für den 13.02.2025 warnte das Unternehmen selbst: „Daher droht – sofern nicht eine entsprechende Veränderung der Anleihebedingungen vorgenommen wird – die Insolvenz der Gesellschaft.“

Aktuelle Zahlen zur Finanzlage, insbesondere zur Liquidität der Gesellschaft, wurden den Anlegern jedoch nicht vorgelegt. Mangels belastbarer Informationen bleibt die tatsächliche Situation der DR Deutsche Rücklagen GmbH unklar.

Anleihegläubigerversammlung kurzfristig abgesagt

Für den 13.02.2025 war eine Anleihegläubigerversammlung einberufen – doch diese wurde kurzfristig abgesagt. Eine offizielle Begründung liegt nicht vor, doch die Verunsicherung unter den Anlegern wächst.

Rechtlicher Beistand für WEGs: BBR unterstützt betroffene Anleger

 

Die Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, insbesondere der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski, vertritt die betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber der BaFin. Damit erhalten die geschädigten Anleger eine rechtliche Vertretung, um ihre Interessen in diesem undurchsichtigen Verfahren zu wahren.

Fazit: WEGs müssen wachsam bleiben

Die kurzfristige Absage der Gläubigerversammlung, fehlende Finanzkennzahlen und die drohende Insolvenz werfen erhebliche Fragen auf. Besonders kritisch ist, dass viele WEGs ohne ihr Wissen in die Anleihen investiert haben. Angesichts dieser Unsicherheiten sollten betroffene Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um ihre Investition bestmöglich zu schützen.

Kostenlose Erstberatung 

Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung. Wir gewährleisten allen Investoren eine volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

Was tun, wenn Sie Anlegerin oder Anleger sind?

Als Anlegerinnen und Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH ist es wichtig, informiert zu handeln. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu erfahren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind.

Unsere Leistungen für Anleihegläubiger:

  • Kostenlose Bündelung der Interessen
  • Kostenlose Erstberatung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung
  • Prüfung von Rückzahlungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen und/oder Rückabwicklungsansprüchen
  • Rechtliche Vertretung in allen Fragen rund um die Anlage

Kontaktieren Sie uns für rechtliche Unterstützung und Vertretung

Rechtsanwalt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht Ihnen zur Seite und vertritt Ihre Interessen umfassend und kompetent. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Ansprechpartner, Verfahren und Kosten

Rechtsanwalt Sascha Borowski:

Seit mehr als zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierter ESUG-Berater, DIAI, und Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens. Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.“

Setzen Sie sich gerne mit Rechtsanwalt Sascha Borowski in Verbindung:

per E‑Mail: ed.w1750570556al-rb1750570556b@iks1750570556worob1750570556
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200 oder
per Post: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf“

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