Kann ein Verbraucher das von ihm aufgenommene Darlehen (beispielsweiese für die Eigentumswohnung, eine fremdvermietete Immobilie oder für das Kfz.) nicht weiter bedienen, weil infolge der Corona-Pandemie die Einnahmen geringer sind oder sogar vollständig entfallen, kann die Stundung der Darlehensverpflichtungen eine Entlastung sein und zugleich die Altersvorsorge retten.
Sascha Borowski