Das Gesetz zur „weiteren Erleichterung der Sanierung von  Unternehmen“ (ESUG) stellt ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit. Die Regelungen sollen Unternehmer motivieren, eine Sanierung frühzeitig in Eigenregie zu beginnen.

Jedes Jahr beantragen in Deutschland deutlich mehr als 20 000 Unternehmen ein Insolvenzverfahren. Dabei wären Tausende insolvenzgefährdete Unternehmen zu retten, wenn sich  die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter
Insolvenzschutz auseinandersetzen würden.

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wollte der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen, sich über eine Insolvenz zu sanieren. Darüber hinaus sollte der Gang durch die Insolvenz für Unternehmer berechenbar werden. Rund 1300 Unternehmer haben seither ein Eigenverwaltungsverfahren im Rahmen des ESUG genutzt. Das Potenzial ist jedoch fast dreimal so hoch. Hinderungsgrund bleibt weiterhin das Stigma der Insolvenz sowie mangelnde Kenntnis über die Möglichkeiten eines Eigenverwaltungsverfahrens. Daher zögert die überwiegende Zahl der Betroffenen zu lange, sich mit der Insolvenz als Sanierungschance zu beschäftigen.

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Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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