Der Überschuldungstatbestand gem. § 19 InsO wird von Kritikern als unpraktikabel erachtet, teils wird sogar für seine Abschaffung plädiert. Dies nicht zuletzt, weil in der Praxis Insolvenzanträge in überwiegendem Maße auf die Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO und kaum auf eine Überschuldung gestützt werden. Trotz der Komplexität einer Überschuldungsprüfung und möglicher Missbrauchsgefahren ist die Prüfung jedoch ein wertvolles Krisenfrüherkennungstool. Der vorliegende Beitrag zeigt ihre Fallstricke auf.

Das Ziel des Gesetzgebers, durch die Einführung des Überschuldungsbegriffs in die InsO regelmäßig rechtzeitige Insolvenzanträge und somit frühzeitig Sanierungen unter Insolvenzschutz zu ermöglichen, scheint bisher nicht vollends erreicht. Nach wie vor wird die überwiegende Anzahl der Insolvenzanträge fast ausschließlich bei vorliegender Zahlungsunfähigkeit, d. h. in einem sehr späten Krisenstadium gestellt. Eine Sanierung in der Insolvenz wird wegen des fortgeschrittenen Werteverzehrs erheblich erschwert.

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