Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach dem ESUG hat ein lukratives Spielfeld für Berater geschaffen. Aber nur wenige Player haben sich im Markt etabliert – wer bei den ESUG-Verfahren die Fäden zieht.
Noch ist der Anteil von ESUG-Verfahren im Vergleich zur Menge an regulären Insolvenzverfahren gering. Aber für die Beraterbranche hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Sanierung unter Eigenverwaltung ganz neue Betätigungsfelder eröffnet. Denn: Anders als im klassischen Insolvenzverfahren, bei dem ein vom Gericht ernannter Verwalter das Unternehmen häufig nur rechtlich abwickelt, zielt das ESUG-Verfahren auf eine langfristige Restrukturierung. Da sind nicht nur juristische Kenntnisse gefragt, sondern auch betriebswirtschaftliches Knowhow.

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