Haftungsrisiken: Wie schützen sich Geschäftsführer und Manager?

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Zuerst einmal sollte jedem Geschäftsführer bzw. Verantwortlichen bewusst sein, dass sich seine Pflichten bezüglich der Haftungsrisiken geändert haben, so Dr. Jasper Stahlschmidt, Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp im Gespräch mit Businesstalk am Kudamm. Auch sollte geprüft werden, inwieweit die bestehende D&O Versicherung des Unternehmers solche Risiken abdeckt und falls nötig sollte diese angepasst werden. Die D&O Versicherung (Directors & Officers) soll die Mitglieder der geschäftsführenden Organe eines Unternehmens vor Fehlern, die aufgrund der bestehenden „Managerhaftung“ das eigene Privatvermögen gefährden, schützen. Weiterhin für wichtig hält Dr. Stahlschmidt die Dokumentation der Geschäftsprozesse. Der Geschäftsführer muss eine Struktur im Unternehmen schaffen, die es ihm jederzeit ermöglicht, eine sich anbahnende Krise zu erkennen. Hierbei ist die Liquiditätsplanung von enormer Wichtigkeit. Sie muss gut geplant, durchdacht und notfalls angepasst werden. Wenn diese Informationen vorhanden sind, muss der Verantwortliche reagieren und alle in Frage kommenden Sanierungsoptionen prüfen und dokumentieren. Bei Einhaltung dieser Handlungsoptionen, kann das Haftungsrisiko des Unternehmers eingeschränkt werden, bzw. gänzlich entfallen.

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