Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH: Jetzt wird Investoren mit der Klage gedroht

Nachrangdarlehensgläubigern der Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH, die das erste Aufforderungsschrieben des Insolvenzverwalters Marc Odebrecht (Kanzlei Görg) ignoriert haben, werden nun unter Klageandrohung zur Zahlung aufgefordert.

Zunächst hatte der Insolvenzverwalter die Zeichner sog. Nachrangdarlehen selbst zur Zahlung der seinerzeit von der insolventen Gesellschaft an die Anleger ausgezahlten Gelder aufgefordert. Anleger, die sich bis heute nicht anwaltlich vertreten lassen oder den Betrag nicht gezahlt haben, erhielten in den letzten Tagen erneut Post. Zu dem ursprünglich vom Insolvenzverwalter geforderten Betrag kommen nun noch die Rechtsanwaltskosten der von ihm beauftragen Rechtsanwälte hinzu.

Dabei ist der behauptete Anspruch des Insolvenzverwalters alles andere sicher, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Der Insolvenzverwalter sowie die von ihm beauftragen Rechtsanwälte vertreten die Auffassung, dass die zurückgeforderten Zahlungen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 134 Abs. 1, 129 InsO unterliegen. Zurückgefordert werden Zahlungen, welche die Investoren in den letzten 4 Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhielten. Bei diesen Zahlungen soll es sich um sog. „unentgeltliche Leistungen“ der insolventen Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH handeln. Insoweit wird auf die vermeintliche Vereinbarung eines „qualifizierten Rangrücktritts“ abgestellt.

Von einer vorschnellen Zahlung der geforderten Beträge rät Rechtsanwalt Borowski ab. Allerdings sollten die betroffenen Investoren die Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte nicht ignorieren. Der Insolvenzverwalter muss die demnächst eintretende Verjährung hemmen, sodass die kurzfristige Klageerhebung gegen die Investoren nicht unwahrscheinlich ist.

Dieser ist, so Rechtsanwalt Borowski, der bereits zahlreiche in Anspruch genommene Investoren auch in vergleichbaren Verfahren vertritt, wohl nicht wirksam vereinbart, was mehrere Gründe hat. Fraglich ist u.a., ob der qualifizierte Rangrücktritt wirksam einbezogen wurde. Zudem bestehen weitere Verteidigungsmöglichkeiten. Auch muss in jedem Einzelfall geklärt werden, ob die Investoren nicht „entreichert“ sind.

Darüber hinaus stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob im Rahmen des seinerzeitigen Vertragsschlusses über die bestehenden Widerrufsrechte ausreichend informiert wurde. Eine fehlerhafte oder sogar unterbliebene Belehrung über das Widerrufsrecht könnte den Investoren nicht nur im Rahmen der Verteidigung helfen, sondern könnte den Nachrang auch im Insolvenzverfahren mit der Folge entfallen lassen, dass auch die Gläubiger der „Nachrang-“Darlehen eine Insolvenzquote erhalten.

Weitere Vorgehensweise für betroffene Anleger

Im Rahmen der Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche bedarf es sowohl kapitalmarktrechtlicher als auch insolvenzrechtlicher Expertise, weshalb die Verteidigung nicht in eigener Regie erfolgen sollte, sondern ausschließlich durch insoweit spezialisierte Rechtsanwälte vorgenommen werden sollte.

Betroffene Anleger können sich an Herrn Rechtsanwalt Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) wenden, der ein kostenloses Erstgespräch anbietet.

Über Buchalik Brömmekamp

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Focus zur Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter, als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne mit uns per E-Mail, per Telefon oder postalisch mit uns in Verbindung.

Sascha Borowski
Kontakt zu Sascha Borowski

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos