Experten gehen davon aus, dass von den jährlich rund 30.000 insolventen Unternehmen, die einen Insolvenzantrag stellen, etwa 5.000 grundsätzlich sanierungsfähig wären – wenn rechtzeitig der Weg zu einer Sanierung unter Insolvenzschutz überlegt und das Verfahren professionell vorbereitet würde. Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das zum 1. März 2012 in Kraft getreten ist, bietet die Insolvenzordnung mit dem Schutzschirmverfahren und einer gestärkten Eigenverwaltung neue Handlungsoptionen in der Krise, bei denen der Unternehmer weiterhin „am Ruder“ bleibt.

Den kompletten Artikel von Prof. Dr. Jochen Vogel fnden Sie hier: 2013_IHK_aachen_wn_ESUG_Vogel

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos