29.06.2022
Online-Seminar IHK Halle-Dessau — Das neue Kaufrecht
Zum 1. Januar 2022 ist die Reform des Kaufrechts in Kraft getreten. Im Zentrum stehen unter anderem ein verschärftes Gewährleistungsrecht und eine Up-Date Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen. Insbesondere müssen Verkäufer nun bei der Beweislastverteilung eine Verlängerung von derzeit sechs Monaten auf künftig ein Jahr beachten. Ergänzende Regelungen werden für Kaufverträge über digitale Inhalte eingeführt.
- Der Sachmangelbegriff
- Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Waren
- Gewährleistungsrechte im Rahmen des Verbrauchgüterkaufs
- Lieferantenregress
- Handlungsbedarf und Handlungsoptionen
Ihr Referent:

Jochen Rechtmann
Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T +49 69 247 521 50
E
Zum Profil
Pressemitteilungen
Die NEUERO-Farm- und Fördertechnik GmbH will sich mithilfe eines Eigenverwaltungsverfahrens sanieren. Am 23.02.2022 stellte die Geschäftsführung einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Osnabrück. Das Gericht entsprach dem Antrag und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte hat das erste Restrukturierungsverfahren eines Einzelunternehmers nach den neuen StaRUG-Regelungen in Rheinland-Pfalz erfolgreich beraten und begleitet. Die planbetroffen Gläubiger nahmen am 28.10.2021 den Restrukturierungsplan in allen Plangruppen einstimmig an und das AG Koblenz als Restrukturierungsgericht bestätigte den Plan noch im Abstimmungstermin.
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Zum 1. Januar 2022 ist die Reform des Kaufrechts in Kraft getreten. Im Zentrum stehen unter anderem ein verschärftes Gewährleistungsrecht und eine Up-Date Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen. Insbesondere müssen Verkäufer nun bei der Beweislastverteilung eine Verlängerung von derzeit sechs Monaten auf künftig ein Jahr beachten. Ergänzende Regelungen werden für Kaufverträge über digitale Inhalte eingeführt.
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