• Forum 270 kritisiert Aussage, die der Informationsbrief von Buchalik Brömmekamp nicht enthält

Düsseldorf. 13. Oktober 2017. Die Debatte über ein Informationsschreiben an die Textilindustrie von Buchalik Brömmekamp über die Eigenverwaltung dauert an. Nun hat sich das Forum 270 in einer vierseitigen Stellungnahme geäußert, in der Aussagen, die angeblich in unserem Schreiben enthalten seien, richtig gestellt werden sollen. Bedauerlicherweise werden der Kanzlei Buchalik Brömmekamp in den drei kritisierten Punkten eine wesentliche Aussage untergeschoben, die der Informationsbrief nicht enthält, und Halbsätze zitiert, in denen wesentliche Einschränkungen fehlen. Damit wird der Inhalt unseres Schreibens an wesentlichen Stellen verfälscht und letztlich werden unwahre Tatsachen behauptet. Der Verein spart in seiner Stellungnahme vieles aus, was für das Gesamtverständnis des Lesers wichtig gewesen wäre. Zudem scheinen die Mitglieder auf den eigenen Internetseiten sogar gegensätzlicher Meinung zu sein.

Forum opfert gute Argumente für die Eigenverwaltung auf dem Altar des Lobbyismus

Wir zweifeln, ob der Verein Forum 270 den eigenen Ansprüchen an „Qualität und Verantwortung“ in seiner ersten öffentlichen Äußerung, immerhin sechs Monate nach seiner Gründung, gerecht wird. Texte im Sinn zu entstellen und falsche Eindrücke zu erwecken, zeugt weder von einem hohen Werte- und Anstandsgefühl noch von einem verantwortlichen Umgang mit einem hochsensiblen Thema. Wir vermuten deshalb, dass es eher um Eigenmarketing des Vereins, denn um die Sache geht. Wir sind mit dem Verein der Meinung, dass die Akzeptanz für die Sanierung unter Insolvenzschutz weiter gesteigert werden muss, um endlich eine Sanierungskultur in Deutschland zu etablieren, die eine zweite Chance für Unternehmen und Unternehmer erlaubt. Das sollte in aller Offenheit und gegenseitiger Fairness der solche Verfahren begleitenden Berater geschehen. Die guten Argumente für dieses Verfahren sollten nicht auf dem Altar des Lobbyismus geopfert werden.

Unser Schreiben ist ein reines Informationsschreiben, was vom Forum offensichtlich auch nicht bezweifelt wird. An keiner Stelle wird der Unternehmer aufgefordert, wie z.B. teilweise in den vom Forum genannten Presseartikeln ausgeführt, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Vielmehr zeigt es Optionen auf. Wenn – und das führen wir sehr deutlich aus – der Adressat glaubt, insolvenzgefährdet zu sein, stehen wir für weitere Gespräche bereit. Die vielfach verbreitete Behauptung, wir hätten Unternehmern eine vorsätzliche Insolvenz vorgeschlagen, ist ebenso falsch wie absurd.

Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung muss strikt getrennt werden

Die Mitglieder im Forum 270 sind ausschließlich Insolvenzverwalter oder aber solche Berater, hinter denen eine Insolvenzverwalterkanzlei steht. Buchalik Brömmekamp ist nicht in der Insolvenzverwaltung, sondern ausschließlich in der Insolvenzberatung tätig. Wir halten es für eine Frage der Glaubwürdigkeit, Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung strikt zu trennen. Allein aufgrund der Vergütung ist die Regelinsolvenz aus Sicht eines Insolvenzverwalters der wirtschaftlich deutlich attraktivere Weg. Hier sehen wir einen erheblichen Interessenkonflikt für eine Verwalterkanzlei, die gleichzeitig eine integrierte Beratungsgesellschaft führt, dem Mandanten eine Eigenverwaltung vorzuschlagen. Dieser Konflikt lässt sich einzig auflösen, wenn sich Insolvenzverwalterkanzleien, so wie es in den allermeisten Fällen auch geschieht, ausschließlich auf die Insolvenzverwaltung konzentrieren.

 

Hintergrund zu den Äußerungen des Forum 270

Konkret werden folgende Aussagen vom Forum 270 veröffentlicht:

1.         Es wird in dem Schreiben der Eindruck erzeugt, dass durch die rechtzeitige Einleitung eines Verfahrens private Bürgschaften oder sonstige Haftungserklärungen nicht zum Tragen kommen.
Klarstellung eins: Diese Aussagen sind in Ihrer Generalität nicht richtig, wie wir aus einer Vielzahl von Verfahren selber wissen. …

Eine solche Aussage enthält unser Schreiben an keiner Stelle. Wir schreiben vielmehr:

„Zudem darf nicht verkannt werden, dass die Geschäftsführung schon im Vorfeld einer Krise erheblichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein kann. Wenn es zu einer ungeplanten Regelinsolvenz kommt, werden die Gesellschafter mit größter Wahrscheinlichkeit ihr Unternehmen verlieren. Aber nicht nur das: Banken nehmen sie aus Bürgschaften in Anspruch, Insolvenzverwalter machen gegen die Geschäftsführung Haftungsansprüche, z.B. wegen Insolvenzverschleppung geltend. Damit ist unter Umständen nicht nur das Unternehmen verloren, sondern möglicherweise auch die eigene Existenz ruiniert.“ Weitere Äußerungen unsererseits zu diesem Punkt finden sich nicht in unserem Informationsbrief. Keine Stelle unseres Schreibens enthält eine generelle Aussage dahingehend, dass die vorgenannten Risiken durch eine rechtzeitige Einleitung einer Eigenverwaltung nicht zum Tragen kommen.

2.         Das Forum führt aus: „Entgegen der Aussage im Werbeschreiben ist es nicht so, dass bei rechtzeitiger Planung eines solchen Verfahrens eine nahezu hundertprozentige Erfolgschance besteht…“

Diese Behauptung wird von uns nicht aufgestellt. Der korrekte Wortlaut in unserem Schreiben: „Die Erfolgswahrscheinlichkeit liegt bei beinahe 100 Prozent, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und das Verfahren rechtzeitig eingeleitet wird.“

Das Forum unterschlägt die Passage unseres Satzes „wenn die Rahmenbedingungen stimmen“. Damit wird der Satz sinnentstellt.

In unserem Schreiben machen wir die beinahe einhundertprozentige Erfolgswahrscheinlichkeit eindeutig und unmissverständlich vom Vorliegen der richtigen Rahmenbedingungen abhängig. Unsere Aussage entspricht unserer Erfahrung aus der Begleitung von mittlerweile 140 Eigenverwaltungsverfahren. Wir planen die Verfahren sorgfältig und binden die wichtigsten Gläubiger im Vorfeld der Antragstellung ein. Wenn wir die Gläubiger von unserem Weg überzeugt haben, können wir sehr genau abschätzen, mit welchen Erfolgschancen der Mandant durch das Verfahren gehen wird. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen – und nur dann –, testieren wir auch eine nahezu einhundertprozentige Erfolgschance. Ob dies der Fall ist, wird dem Mandanten im Vorfeld kommuniziert.

Aus unserer Liquiditätsplanung unter Insolvenzbedingungen ergibt sich zudem die Beantwortung der Frage, ob eine Liquiditätszuführung von außen notwendig ist oder nicht. Die Wege, dies darzustellen, sind vielfältig und münden eher selten in einem M&A-Prozess, den eine Mitgliedskanzlei des Vereins Forum 270 aber für sich auf die Fahne geschrieben hat und somit präferiert und propagiert. Die mit dem Verfahren verbundenen Chancen und Risiken werden von uns mit dem Mandanten ausführlich im Vorfeld eines Antrags besprochen. Letztlich entscheidet er, ob er den Weg gehen will, und die Gläubiger sind an diesem Entscheidungsprozess beteiligt.

Mitglieder des Vereins agieren anders

Im Übrigen haben wir mit Interesse festgestellt, dass Mitglieder des Vereins auf ihren jeweiligen Webseiten andere Auffassungen als in der offiziellen Stellungnahme des Vereins vertreten. So wird ausgeführt:

„Vielmehr ist es so, dass der Unternehmer vor dem Antrag darauf hingewiesen werden muss, dass das Verfahren auch in der Eigenverwaltung nur in enger Abstimmung mit den Gläubigern geführt werden kann. … Dies bedeutet, dass das mögliche Scheitern aus Sicht des Unternehmers von vornherein zu berücksichtigen ist.“

Wir haben nicht feststellen können, dass die Mitglieder auf ihren Seiten aufklären, dass dem Unternehmer in der Eigenverwaltung der Verlust bzw. Verkauf droht.

Der Verein führt zu unserem Schreiben aus: „Durch all diese Aussagen soll offensichtlich bei Unternehmern der Eindruck erweckt werden, dass durch die Eigenverwaltung und den Schutzschirm auf einfachem und billigem Weg eine Rettung des eigenen Unternehmens und des eigenen Vermögens möglich ist.“

Zur selben Thematik schreibt ein Mitglied des Vereins: „Dabei stellen wir dar, welche positiven Effekte die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens – beispielsweise durch das Insolvenzgeld, gesparte Steuern, die Möglichkeit der kurzfristigen Lösung von langlaufenden Vertragsverhältnissen sowie der günstigeren Anpassung von Personalkosten – für Ihr Unternehmen bietet.“

Der Verein führt zu unserem Schreiben aus: „Es wird in dem Schreiben der Eindruck erzeugt, dass durch die rechtzeitige Einleitung eines Verfahrens private Bürgschaften oder sonstige Haftungserklärungen nicht zum Tragen kommen.“

Ein Mitglied führt auf seiner Webseite aus: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Unternehmen zu lange warten, bevor sie sich über die Möglichkeiten einer Restrukturierung über ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren informieren. Sie hoffen, dass sich die Situation noch verbessern wird. Wir plädieren dagegen für das Prinzip Handeln statt Hoffnung. Nur bei rechtzeitigem Handeln kann eine Zerschlagung des Unternehmens und damit auch der Verlust erheblicher privater Werte vermieden werden.

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