Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH:
Was betroffene WEGs jetzt wissen müssen
Was betroffene WEGs jetzt wissen müssen
Die Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH trifft zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit voller Wucht. Viele Verwalter haben ohne Zustimmung der Eigentümer in Anleihen des Unternehmens investiert – jetzt steht fest: Das Geld ist in Gefahr. Besonders betroffen sind WEGs, die von der ebenfalls insolventen Hausverwaltung Kallmeyer und Nagel betreut wurden.
Bereits im März 2024 hatte die BaFin die Abwicklung des Kreditgeschäfts angeordnet, nun ist das Insolvenzverfahren offiziell eingeleitet. Doch was bedeutet das für die betroffenen Anlegerinnen und Anleger? Können sie ihre Forderungen noch anmelden? Und welche Schritte sollten sie jetzt unternehmen, um ihre Chancen auf eine Rückzahlung zu wahren?
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Hintergründe, den Ablauf des Insolvenzverfahrens und mögliche Handlungsoptionen für betroffene WEGs und Anleger.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (kurz: WEGs), deren Verwalter Rücklagen in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Die Zeichnung der niedrig verzinsten Anleihen erfolgte überwiegend ohne Zustimmung der WEGs. Betroffen sind u.a. WEGs, die von der insolventen Hausverwaltung Kallmeyer und Nagel betreut wurden.
Am 21.03.2024 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) die Abwicklung des Kreditgeschäfts an. Der Hessische und der Bayerische Rundfunk berichten seit geraumer Zeit investigativ.
Mit der Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH spitzt sich die Situation für die betroffenen WEGs zu.
War die Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen vorhersehbar?
Die DR Deutsche Rücklagen hatte für den 13.02.2025 zu mehreren Anleihegläubigerversammlungen eingeladen. In der Einladung kündigte die Geschäftsleitung an, dass der Gesellschaft die Insolvenz drohe, wenn die Anleihegläubiger (also die überwiegend investierten WEGs) den vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zustimmen würden.
Am 11.02.2025 wurden die Versammlungen abgesagt, da sich nicht genügend Anleihegläubiger zu den Versammlungen angemeldet hatten. Dies war für die Anleihegläubiger nicht überprüfbar.
Die vorläufige Anordnung des Insolvenzverfahrens kommt daher nicht völlig überraschend.
Was bedeutet die vorläufige Anordnung des Insolvenzverfahrens für die Gläubiger der Gesellschaft?
Aufgrund des Insolvenzantrags hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Frankfurt am Main einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird nun prüfen, ob
(a) ein Insolvenzgrund vorliegt und
(b) die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind.
Bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter die Voraussetzungen, wird er dem Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfehlen.

Das weitere Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
- Antragstellung:
- Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung.
- In diesem Schritt wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
- Eröffnungsverfahren:
- Nach der Antragstellung beginnt das Eröffnungsverfahren.
- Hier wird insbesondere geprüft, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gemäß § 19 SchVG (Schuldverschreibungsgesetz) vorliegt.
- Eröffnetes Insolvenzverfahren:
- Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
- In dieser Phase können Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
- Ein wichtiger Meilenstein ist der Berichtstermin, in dem die wirtschaftliche Lage des Schuldners erörtert wird.
- Prüftermin:
- In diesem Termin werden die angemeldeten Forderungen geprüft und festgestellt.
- Nur anerkannte Forderungen nehmen an der Verteilung teil.
- Verteilung:
- Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Verteilung der Insolvenzmasse.
- Die Verteilung erfolgt durch den gemeinsamen Vertreter.
Das Verfahren endet mit der vollständigen Verteilung der verfügbaren Mittel an die Gläubiger.
Wann können die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden?
Im Eröffnungsverfahren ist eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.
Wird ein gemeinsamer Vertreter gewählt?
Bis heute wurde – trotz eines Einberufungsverlangens der DR Deutsche Rücklagen GmbH – kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Einentsprechender Antrag der Gläubiger wurde von der Geschäftsleitung ignoriert.
Das Insolvenzgericht ist verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Anleihegläubigerversammlung einzuberufen. Ziel dieser Versammlung ist es, dass die Anleihegläubiger darüber entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wählen wollen und wenn ja, wer dies sein soll.
Wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ist dieser allein berechtigt und verpflichtet die Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen anzumelden. Der Vorteil für die Anleihegläubiger liegt auf der Hand: Sie müssen sich um die Anmeldung und Vertretung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH nicht kümmern, da dies der gemeinsame Vertreter übernimmt.
Was müssen Anleihegläubiger beachten?
Anlegerinnen und Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH werden ihr investiertes Geld voraussichtlich nicht zurückerhalten, auch wenn es zwischenzeitlich fällig gestellt wurde. Die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle kann erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird in etwa drei Monaten gerechnet.
Wie sollten WEGs vorgehen?
Den betroffenen WEGs ist sowohl die Bündelung der Ansprüche als auch die Beratung durch einen auf Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu empfehlen. Neben der Inanspruchnahme der DR Deutsche Rücklagen GmbH kommt ggf. auch die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter, wie z. B. der oft involvierten Volksbank, in Betracht.
Auch die Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Kallmeyer und Nagel bzw. etwaiger nicht insolventer Hausverwaltungen ist anzuraten.
Gerade jetzt ist eine intensive und umfassende Recherche erforderlich, um die Ansprüche der WEGs durchsetzen zu können.
Bündelung der Interessen und Kosten
Die Registrierung sowie die Interessenbündelung sind bei uns kostenlos. Eine Bündelung der Interessen ist für alle WEGs zielführend, um für diese das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unterstützung für betroffene WEGs: BBR setzt sich für Anleger ein
Die Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski, vertritt geschädigte Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) im Zusammenhang mit der Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH. Gegenüber der BaFin und anderen relevanten Stellen setzt sich die Kanzlei dafür ein, dass die Rechte der Anleger gewahrt bleiben. In diesem komplexen Verfahren erhalten betroffene WEGs somit kompetente rechtliche Unterstützung, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Fazit: Jetzt aktiv werden, um Verluste zu minimieren
Die Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH ist ein schwerer Schlag für viele Wohnungseigentümergemeinschaften, die unwissentlich in die Anleihen des Unternehmens investiert haben. Die finanzielle Situation vieler betroffener WEGs ist unsicher und die Rückzahlung der investierten Gelder fraglich.
Jetzt ist schnelles und strategisches Handeln gefragt: Die Anmeldung von Ansprüchen kann erst nach der offiziellen Eröffnung des Verfahrens erfolgen, doch bereits jetzt sollten WEGs ihre Ansprüche bündeln und sich rechtlich beraten lassen. Eine gemeinsame Vertretung kann das Verfahren erleichtern und die Chancen auf eine bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse erhöhen.
Trotz der schwierigen Situation gibt es Möglichkeiten, den Schaden zu begrenzen. Wer sich frühzeitig informiert und gut organisiert, kann seine Position im Insolvenzverfahren stärken und eventuell weitere rechtliche Schritte gegen Beteiligte prüfen.
Kostenlose Erstberatung
Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung. Wir gewährleisten allen Investoren eine volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.
Was tun, wenn Sie Anlegerin oder Anleger sind?
Als Anlegerinnen und Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH ist es wichtig, informiert zu handeln. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu erfahren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind.
Unsere Leistungen für Anleihegläubiger:
- Kostenlose Bündelung der Interessen
- Kostenlose Erstberatung
- Kostenlose Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung
- Prüfung von Rückzahlungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen und/oder Rückabwicklungsansprüchen
- Rechtliche Vertretung in allen Fragen rund um die Anlage
Kontaktieren Sie uns für rechtliche Unterstützung und Vertretung
Rechtsanwalt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht Ihnen zur Seite und vertritt Ihre Interessen umfassend und kompetent. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ansprechpartner, Verfahren und Kosten
Rechtsanwalt Sascha Borowski:
„Seit mehr als zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierter ESUG-Berater, DIAI, und Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte erfolgreich Anlegerinnen und Anleger sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens. Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.“
Setzen Sie sich gerne mit Rechtsanwalt Sascha Borowski in Verbindung:
per E‑Mail: ed.w1742750461al-rb1742750461b@iks1742750461worob1742750461
per Telefon: +49 (0)211- 828977 200 oder
per Post: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf“