Insolvenz statt Liquidation: eine Alternative mit Vorteilen
Insolvenz statt Liquidation? Anstelle einer aufwendigen Liquidation kann bei einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG eine Insolvenz sinnvoller sein. Dieser Schritt spart Zeit, erfordert keine Sonderbilanzen oder Gesellschafterdarlehen – und die Geschäftsführung wird entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Die klassische Liquidation – formell und aufwendig
Die Gründe für die Auflösung einer Gesellschaft – etwa einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG – sind vielfältig. Meist geht ihr die Einstellung der Geschäftstätigkeit voraus. Wird eine Gesellschaft aufgelöst, folgt in der Regel die Liquidation. Dabei ist es Aufgabe der Liquidatoren, laufende Geschäfte zu beenden, offene Forderungen einzuziehen, Verbindlichkeiten zu begleichen und das Gesellschaftsvermögen in Geld umzuwandeln.
Die Liquidation dauert mindestens ein Jahr – das sogenannte Sperrjahr. Erst danach darf das restliche Vermögen an die Gesellschafter verteilt und die Liquidation abgeschlossen werden.
Pflichten während der Liquidation
Während der Liquidation sind zahlreiche formale Pflichten zu erfüllen. So muss beispielsweise eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt werden. Jährliche Abschlüsse sind ebenfalls verpflichtend. Wird das Geschäftsjahr durch die Auflösung unterbrochen, sind zusätzliche Rumpfabschlüsse erforderlich. Auch Steuererklärungen müssen weiterhin fristgerecht eingereicht werden. Zum Abschluss ist eine Schlussbilanz samt Schlussrechnung notwendig.
Ein weiterer Punkt: Während der gesamten Liquidationsphase muss die Gesellschaft alle bestehenden und neu entstehenden Verbindlichkeiten begleichen, obwohl keine neuen Einnahmen erzielt werden. Längere Kündigungsfristen, etwa bei Miet- oder Arbeitsverträgen, können in dieser Zeit erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Diese müssen aus dem Gesellschaftsvermögen gedeckt werden. Reicht dieses nicht aus, müssen die Gesellschafter unter Umständen neues Kapital als Darlehen zur Verfügung stellen, ohne Aussicht auf Rückzahlung. Denn solche Darlehen gelten als weitere Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Insolvenz als tragfähige Alternative
Wenn die Gesellschafter keine weiteren Mittel einbringen möchten, sich keine geeignete Person als Liquidator findet oder die Liquidation mit übermäßigem Aufwand verbunden wäre, kann eine Insolvenz die bessere Lösung sein.
Wann ist eine Insolvenz möglich?
Ein Insolvenzantrag kann gestellt werden, wenn ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt, das heißt bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung. Eine Gesellschaft kann bereits dann als drohend zahlungsunfähig gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Auflösung zwar zahlungsfähig ist, ihr Vermögen durch die Liquidationskosten jedoch absehbar aufgebraucht wird. Ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet, wird daraus eine insolvenzrechtliche Überschuldung, da der Gesellschaft keine positive Fortführungsprognose mehr attestiert werden kann.
Vorteile des Insolvenzverfahrens
Ein wesentlicher Unterschied: Während für die Liquidation ein Gesellschafterbeschluss und eine Handelsregisteranmeldung erforderlich sind, kann die Geschäftsführung bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes eigenständig und ohne Gesellschafterbeschluss den Antrag stellen.
Außerdem entfällt die aufwändige Rechnungslegung: Sonderbilanzen und Jahresabschlüsse sind nicht mehr nötig. Im eröffneten Insolvenzverfahren übernimmt der Insolvenzverwalter diese Aufgaben. Wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen, entfallen diese Pflichten ebenfalls.
Ein weiterer Vorteil: Gesellschafter müssen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen. Die Schulden der Gesellschaft werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens reguliert.
Zeitersparnis und Entlastung der Geschäftsführung
Oft fungieren die bisherigen Geschäftsführer auch als Liquidatoren, was eine zusätzliche zeitliche Belastung bedeutet. Wird jedoch ein Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt der Insolvenzverwalter die Verantwortung. Die Geschäftsführung kann sich somit anderen Aufgaben widmen. Selbst wenn der Antrag mangels Masse abgewiesen wird, gilt die Gesellschaft als vermögenslos. Dieser Nachweis kann dem Registergericht zur Löschung vorgelegt werden.
Fazit: Insolvenz statt Liquidation kann sinnvoll sein
Die Liquidation einer Gesellschaft ist oft langwierig, formell komplex und kann finanzielle Nachschüsse der Gesellschafter erfordern. Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, stellt die Insolvenz eine pragmatische Alternative dar: Sie spart Zeit, entlastet die Geschäftsführung und vermeidet zusätzliche Belastungen. Dies ist rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll.
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