Kleve, 11. Oktober 2013. Ein weiterer Meilenstein im Insolvenzverfahren der Markt-Apotheke in Kalkar ist erreicht. Im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vor dem Klever Amtsgericht stimmten alle Gläubiger dem Insolvenzplan, der von Buchalik Brömmekamp erarbeitet wurde, zu. Anschließend bestätigte das Amtsgericht Kleve den Plan. Damit steht eine Beendigung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Die Markt-Apotheke hatte im April 2013 einen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Beiden Anträgen wurde vom Amtsgericht Kleve entsprochen.

„Wir sind auf einem guten Weg, dass die Apotheke fortgeführt werden kann. Die Sanierung konnten wir aber erst durch die neuen Möglichkeiten der Insolvenzordnung durchführen“, erklärt Robert Buchalik, Partner der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte | Steuerberater, die die eigenverwaltende Schuldnerin durch das gesamte Verfahren begleitet hat. Bei Freiberuflern und Kleinbetrieben scheitert eine außergerichtliche Restrukturierung oft an der Zustimmung der betroffenen Gläubiger sowie an den wirtschaftlichen wie verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Somit bleibt in letzter Konsequenz nur die Insolvenz. Ein Regelinsolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übernimmt, ist bei einem Apotheker, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekten jedoch nur schwer durchführbar. Da beispielsweise das Apothekengesetz eine Alleinverantwortlichkeit des Apothekers in wirtschaftlichen als auch in pharmazeutischen Belangen fordert, droht dem Apotheker im Falle der Insolvenz der Verlust der Zulassung. Eine Entziehung der Zulassung kann dann nur über eine so genannte Freigabe verhindert werden.

Seit dem 1. März 2012 ist das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft und bietet mit dem Schutzschirmverfahren und dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren gerade für Selbstständige, mittelständische Unternehmen und Freiberufler (Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Architekten) eine neue Möglichkeit der Sanierung unter Insolvenzschutz. In der Eigenverwaltung bleibt die Apothekenleitung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter eigenverantwortlich lenken. Anstatt eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters wird ein (vorläufiger) Sachwalter bestellt. Der (vorläufige) Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Somit kann der Apotheker gegenüber der Apothekenkammer argumentieren, dass er seine Apotheke auch in wirtschaftlicher Sicht weiterhin führt. Im Übrigen bietet das neue Verfahren bei professioneller Begleitung weitgehende Rechtssicherheit, dass die Apotheke in den Händen des bisherigen Apothekers verbleibt und nicht ein Wettbewerber den möglicherweise attraktiven Standort übernimmt.

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos