Insolvenzrecht: Politik plant weitere Änderungen

Die Insolvenzantragspflicht ist aktuell wegen der Corona-Krise teilweise ausgesetzt. Die Bundesregierung erwägt zudem weitere Lockerungen – etwa bei der privaten Haftung für Geschäftsführer und Gesellschafter. Bis Ende des Jahres sind wegen der Corona-Krise überschuldete Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit. Darauf hat sich das Kabinett diese Woche geeinigt. Damit gehen die seit März geltenden Lockerungen im Insolvenzrecht in die Verlängerung. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt allerdings ab Oktober nicht mehr für zahlungsunfähige Firmen. Ein Kommentar von Robert Buchalik.

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