Kiel, 3. Mai 2013. Für die GSK GlasService Kiel GmbH ist drei Monate nach dem Insolvenzantrag nun das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Kiel ordnete wie schon im Eröffnungsverfahren die Eigenverwaltung an. Damit können Geschäftsführer Dr. Harald Frank und Thomas Klein sowie Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck das Sanierungskonzept in Eigenregie durchführen. Als Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Jacob von der Sozietät Brinkmann & Partner, Kiel, bestellt, die bereits als vorläufige Sachwalterin tätig war. Das Unternehmen hatte am 24. Januar 2013 einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel ist es, das Insolvenzverfahren Ende August zu beenden.

„Trotz des Verfahrens erhalten wir von allen Lieferanten weiterhin Ware und auch die Kunden stehen zu GSK“, erklärte Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck, der von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp kommt und die bisherige Unternehmensleitung für die Dauer des Verfahrens ergänzt.

Für die Fortführung des Unternehmens stehen die Signale auf grün, denn der Gläubigerausschuss trägt das Sanierungskonzept, das von Buchalik Brömmekamp entwickelt wurde, mehrheitlich mit. Ein Teil des Planes ist es, die Produktionskapazitäten für Einscheibensicherheitsglas und Isolierglas deutlich auszubauen. In einem ersten Schritt wurde dazu der Maschinenpark erweitert. Ferner wird eine Produktions-Kooperation mit einem Glashersteller in Nordrhein-Westfalen angestrebt. Darüber hinaus konnten alle 87 Arbeitsplätze erhalten bleiben.

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