• Alle pädagogischen Einrichtungen bleiben unverändert geöffnet und das Betreuungsangebot ist weiterhin sichergestellt

 

Brilon. 1. Februar 2018. Viele haben bereits die Schattenseite des Lebens gesehen und benötigen pädagogische/psychologische Unterstützung. Das gilt ebenso für die rund 200 Kinder und Jugendlichen, die vom Verein Let’s go! betreut werden, wie auch für die vierbeinigen therapeutischen Helfer der Jugendhilfeeinrichtung. Die verhaltensauffälligen Jugendlichen und Tiere helfen sich in dem ungewöhnlichen Konzept gegenseitig. Sie verarbeiten gemeinsam negative Erlebnisse und wollen damit wieder Vertrauen zu anderen Menschen fassen. Rund 250 Pädagogen, Therapeuten und Mitarbeiter kümmern sich in den knapp 40 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie in zwei Auslandsstandorten um die traumatisierten Kinder und Jugendlichen. Während die tiergestützte Pädagogik von den Jugendämtern stark nachgefragt wird und die Wartelisten für freiwerdende Plätze immer länger werden, ist der Trägerverein aus Brilon in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit einem Eigenverwaltungsverfahren soll die Jugendhilfeeinrichtung saniert und das erfolgreiche Angebot fortgeführt werden.

„Der Verein hat in seiner kurzen zehnjährigen Geschichte einen enormen Zuwachs erfahren. Heute betreuen wir fast viermal so viele Jugendliche wie in unserer Anfangsphase. Während wir die Betreuungsplätze immer weiter ausgebaut haben, sind allerdings unsere Verwaltungsabläufe und Strukturen nicht mitgewachsen. Das hat uns eingeholt. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren wollen wir uns neu aufstellen“, erklärt Let’s Go-Vorstand Helga Senger. Verspätete Zahlungen für das Betreuungsangebot sowie ein vom Verein vorfinanzierter Immobilienkredit hatten im vergangen Jahr zu einem Liquiditätsengpass und dann im Oktober 2017 zur Insolvenzantragstellung geführt. Während das vorläufige Verfahren noch im Rahmen einer Regelinsolvenz durchgeführt wurde, hat mit der Eröffnung die Verfahrensart gewechselt. Das Amtsgericht Arnsberg unterstützt den Antrag des Vereins auf eine Eigenverwaltung.

 

 

Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass der Vorstand nun wieder die Vereinsgeschäfte übernommen hat und die weitere Sanierung selbstständig übernehmen kann. Alle Maßnahmen erfolgen im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem überwachenden Sachwalter und dem Insolvenzgericht. Der Vorstand wird zudem durch die Sanierungsexperten der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf unterstützt. Das Düsseldorfer Unternehmen begleitet derzeit die AWO Mülheim sowie die Suchtklinik „Neue Rhön“ durch ein Eigenverwaltungsverfahren. Vor Ort soll Tim Langstädtler (ebenfalls Buchalik Brömmekamp) den Vorstand ergänzen. Zudem hat das Amtsgericht Arnsberg den Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case als Sachwalter bestellt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.

Die Jugendhilfeeinrichtung hat das bisherige Verfahren genutzt, um gemeinsam mit Buchalik Brömmekamp ein zukunftsfähiges Sanierungskonzept zu erstellen, das die Fortführung des Vereins darstellt. Alle pädagogischen Einrichtungen bleiben unverändert geöffnet und das Betreuungsangebot war und ist weiterhin sichergestellt. „Zunächst werden wir die unrentablen Leistungen auf den Prüfstand stellen und diese Fit für die Zukunft machen. Zusätzlich soll das ambulante und beratende Angebot ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen wir aber noch viel mehr auf die Bevölkerung zugehen und für den Verein werben. Denn bisher fließen der Jugendhilfeeinrichtung trotz der hervorragenden Arbeit der Mitarbeiter nur sehr wenige Spenden zu“, erläutert Sanierungsexperte Tim Langstädtler die nächsten Schritte.

Rechtliche Grundlage für die Eigenverwaltung ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG genannt. Es trat im März 2012 in Kraft. Das ESUG eröffnet betroffenen Unternehmern und auch Vereinen eine Vielzahl von Möglichkeiten, Liquidität zu generieren, die sie für die Sanierung benötigen und die das Eigenkapital wiederherstellen. Am Ende des Verfahrens steht ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Vereins, die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aufzeigt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen.

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