KSI: Der „präventive Restrukturierungsrahmen“

Mit der vom EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie über einen „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ sind sämtliche Mitgliedstaaten zur Einführung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens innerhalb eines Zeitraumes von zwei, maximal drei Jahren verpflichtet. Teil A zeigte die gesetzgeberische Historie sowie die Meinungsbildung innerhalb der europäischen Gremien auf. Im nun vorliegenden Teil B wird die mögliche Gestaltung des Gesetztes fortgesetzt.
Dr. Utz Brömmekamp

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