Die rund 9.000 Anleger der insolventen Marketing Terminal GmbH kommen nicht zur Ruhe. Nicht nur das eingesammelte Kapital von 40 Mio. Euro dürften die Anleger nicht mehr zurückerhalten, nun verklagt der Insolvenzverwalter Ulrich Cramer von der Kanzlei Flöther & Wissing Rechtsanwälte die Investoren im Rahmen der Insolvenzanfechtung. Sie sollen die seinerzeit erhaltenen „Renditen“ zurückzahlen, da es sich um ein Schneeballsystem handelte. Die Renditen seien nicht aus den Gewinnen, sondern aus weiteren Investorengeldern gezahlt worden. Die Inanspruchnahme der Anleger erfolgt bereits seit 2016 zunächst außergerichtlich. Anleger, die sich auf einen Vergleich nicht einließen, werden nun vom Insolvenzverwalter vor dem Amts- oder Landgericht München auf Rückzahlung der „Rendite“ verklagt.

Besonders brisant ist die einzuhaltende Frist: Die Anleger müssen innerhalb von nur zwei Wochen nach Zustellung der Klage ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein sogenanntes Versäumnisurteil ergeht. Das Gericht würde allein auf der Grundlage der Klageschrift des Insolvenzverwalters entscheiden. Aus dem Urteil könnte der Insolvenzverwalter dann vollstrecken. „Hierzu sollte es erst gar nicht kommen. Derzeit steht im Einzelfall eine Haftung noch nicht fest und es bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen die behaupteten Ansprüche des Verwalters. Deshalb sollten die Anleger ihre Chancen zunächst prüfen lassen und dann reagieren“, so Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.

Während die Anleger ihre Verteidigungsbereitschaft vor den Amtsgerichten selbst erklären können, muss die Verteidigungsbereitschaft bei Klageverfahren vor dem Landgericht von einem Rechtsanwalt erklärt werden. Nach Erhalt einer solchen Klage sollte deshalb keine Zeit verloren gehen. Gläubiger der insolventen Marketing Terminal GmbH, die nunmehr vom Insolvenzverwalter verklagt werden, sollten sich umgehend an eine auf das Insolvenzrecht sowie das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei wenden.

Die Insolvenzschuldnerin mit Sitz im Allgäu warb mit hohen Renditen mit Geschäften aus dem Online-Marketing. Die Gewinne sollten über das Schalten von sogenannten Werbebannern erwirtschaftet werden, so der Insolvenzverwalter. Tausende Anleger überließen der insolventen Gesellschaft rund 40 Mio. ‚Euro. Der Geschäftsbetrieb brach bereits im September 2014 zusammen, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts eines vermeintlichen Schneeballsystems aufnahm. Ende September 2014 wurde dann der Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Über das Vermögen der Marketing Terminal GmbH, München, wurde am 01.05.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp hat bereits eine Verteidigungsstrategie gegen die Klagen des Insolvenzverwalters vorbereitet. Zudem ist jeweils individuell zu prüfen, ob Fälle der sogenannten Entreicherung vorliegen. Betroffenen Anleger können sich gerne an die Kanzlei wenden.

Über Buchalik Brömmekamp

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter, als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich einfach per E-Mail: ed.pm1713542871akemm1713542871eorb-1713542871kilah1713542871cub@n1713542871egaln1713542871alati1713542871pak1713542871, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, mit uns in Verbindung.

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