• Sondernewsletter informiert über Sanierung unter Insolvenzschutz

Düsseldorf, 14. März 2014. Das ESUG ist nun zwei Jahre alt und die Verfahrenszahlen belegen einen deutlichen Erfolg der neuen Eigenverwaltungsverfahren. Bisher sind rund 500 Schutzschirm- und vorläufige Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet worden. Die Tendenz ist weiter steigend. „In Zukunft wird die Eigenverwaltung das gängige Verfahren einer Sanierung unter Insolvenzbedingungen sein“, resümiert Insolvenzrechtsexperte Robert Buchalik, Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Um die Akzeptanz des neuen Insolvenzrechts weiter zu erhöhen, hat die Düsseldorfer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei einen Sondernewsletter zum ESUG aufgelegt. Die 60-seitige Schrift informiert über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Insolvenzrechts, gibt zahlreiche Tipps und Hinweise im Umgang mit den Verfahrensbeteiligten und zeigt Lösungswege bei Hindernissen auf.

Der Sondernewsletter, der bereits zum dritten Mal aufgelegt wurde, beschreibt auf der Basis von mittlerweile 45 Praxisfällen die Sanierung im Wege von Eigenverwaltung, Schutzschirm und mithilfe des Insolvenzplanverfahrens. Neben einer Einführung in die neuen Gestaltungsmöglichkeiten widmet er sich den Themen Vermeidung von Anfechtungsansprüchen, Abstimmung mit dem Insolvenzgericht, Massekredite, Arbeits– und Steuerrecht in der Insolvenz, Erstellung von Sanierungskonzepten sowie der Strategieentwicklung von Krisenunternehmen. Darüber hinaus zeigen die Eigenverwaltungsverfahren der Deutschen Mechatronics und der G.M.W. Präzisions die erfolgreiche Durchführung.

Der Sondernewsletter 2014 zum ESUG, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren steht als Download unter http://esug-schutzschirmverfahren-buchalik.de/ kostenlos zur Verfügung oder kann unter ed.wa1713306881l-rbb1713306881@esse1713306881rp1713306881 als Paper bestellt werden.

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