IHK Osnabrück: Vermeidung der Insolvenzanfechtung
Unternehmen trifft es oft hart, wenn ein Kunde in die Insolvenz fällt und dadurch Forderungen ganz oder teilweise abgeschrieben werden müssen. Doch es kann deutlich schlimmer kommen. Denn: Immer häufiger verlangen Insolvenzverwalter mit der Begründung „Insolvenzanfechtung“ Zahlungen des inzwischen insolventen Kunden vom Unternehmer zurück. Die Präzisierung durch den Bundesgerichtshof zeigt, dass Lieferanten vor einer Anfechtung geschützt werden sollen. Sie liefert auch Empfehlungen für Gläubiger und den Plan für eine Verteidigungsstrategie. Wenn der [...]