Die Reform der Insolvenzanfechtung – von Dr. Olaf Hiebert
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen ist in Kraft getreten. Nach Maßgabe der Überleitungsvorschriften gilt das neue Recht für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 5.4.2017 eröffnet werden. Zinsen können allerdings auch in Altverfahren ab dem 5.4.2017 nur verlangt werden, wenn Verzug vorliegt. Das erklärte Ziel, „den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen [...]

