Insolvenzverwalter fordern immer häufiger eigentlich berechtigte Zahlungen zurück, wenn der Kunde in die Insolvenz gegangen ist. Die Insolvenzanfechtung kann für den Lieferanten oder Dienstleister selbst die Pleite bedeuten. Auf der Schuldnerseite drohen dagegen dem Geschäftsführer in der Krise erhebliche Haftungsgefahren.

Sie wollen wissen, welche Anfechtungs-, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken in der Krise entstehen und wie Sie diese richtig vermeiden? Dann abonnieren Sie den neuen Informationsdienst von Buchalik Brömmekamp unter https://www.insolvenzanfechtung-buchalik.de/aktuelles-und-literatur/informationsdienst .

Neue oder geänderte Gesetze und widersprüchliche Gerichtsurteile – das Wirtschaftsrecht ändert sich fast täglich. Was heute noch gültig ist, kann morgen schon überholt sein. Wir zeigen praxisnah auf, wie Sie die Abwehrchancen nutzen können. Unsere Autoren und Experten für das Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht geben im Newsletter konkrete Verhaltenstipps und zeigen Strategien anhand aktueller Entwicklungen auf.

Das lesen Sie im aktuellen Informationsdienst Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung:

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform der Insolvenzanfechtung bestätigt sich, was viele Experten befürchten haben: Gläubiger sind vor Anfechtungen auch nach neuem Recht nicht besser geschützt. Dies zeigt ein neues BGH-Urteil (v. 18.01.2018, Az. IX ZR 144/16), das ein gläubigerfreundliches Urteil desselben Gerichts vom 06.07.2017 (Az. IX ZR 178/16) konterkariert. Experten stellen sich die Frage; was gilt denn nun?

Mit einer sehr gläubigerfreundlichen Auslegung der Anfechtungsregeln ist das Landgericht Würzburg am 5. April 2018 hervorgetreten. Mit seiner Ansicht, für das die Anfechtung ausschließende Bargeschäft sei das Rechnungs- und nicht das Lieferdatum entscheidend, steht es bislang aber allein. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese für Gläubiger positive Ansicht durchsetzt.

Von positiven Tendenzen können Geschäftsführer insolvenzreifer Unternehmen indes nur träumen: Der BGH hat die Haftung mit Urteil vom 4. Juli 2017 noch einmal deutlich verschärft; eine Änderung ist auch im Jahr 2018 nicht zu erkennen.

Diese Themen lesen Sie im aktuellen Informationsdienst:

  • Ein Jahr nach der Reform keine Verbesserungen für Gläubiger in Sicht – Dr. Olaf Hiebert zur Insolvenzanfechtung
  • Insolvenzanfechtung: Neues BGH-Urteil zwingt Gläubiger zum schnellen Handeln – Warnung vor unredlichen Anforderungsschreiben
  • LG Würzburg weitet Anfechtungsschutz durch Bargeschäft aus – maßgeblich ist Rechnungs- und nicht Lieferdatum
  • BGH-Urteil verschärft Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz

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