Nudging in der Restrukturierung – Warum rationale Lösungen oft scheitern und wie eine bessere Entscheidungsarchitektur helfen kann
Warum lehnen Gläubiger Restrukturierungspläne ab, obwohl diese wirtschaftlich vorteilhaft sind? Der Beitrag zeigt, wie Entscheidungen durch verhaltensökonomische Effekte wie die Verlustaversion verzerrt werden und wie gezielte „Nudges“ sowie strukturierte Vergleichsrechnungen und eine klare Kommunikation dazu beitragen können, im StaRUG- und im Insolvenzverfahren konsensfähigere und bessere Lösungen zu erreichen.
Das Spannungsfeld zwischen Rationalität und Entscheidungspraxis
Die Verfahren zur Unternehmenssanierung nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) oder der Insolvenzordnung haben ein klares Ziel: Sie sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen finden, die dem Unternehmen und den Gläubigern gleichermaßen zugutekommen. Idealerweise beruhen diese Entscheidungen auf eindeutigen wirtschaftlichen Analysen, soliden Prognosen und transparenten Vergleichsrechnungen, vor allem auf der Gegenüberstellung von Fortführungs- und Liquidationsszenarien.
In der Realität sieht es jedoch komplexer aus. Es kommt häufig vor, dass Restrukturierungspläne, die für Gläubiger nachweislich vorteilhafter sind als die Regelinsolvenz, abgelehnt oder mit erheblicher Skepsis betrachtet werden. Diese Diskrepanz zwischen rechnerischer Vorteilhaftigkeit und tatsächlichem Abstimmungsverhalten wirft eine entscheidende Frage auf:
Warum werden wirtschaftlich sinnvolle Lösungen nicht umgesetzt und wie beeinflusst die Art der Entscheidungsfindung dies?
Die Antwort liegt nicht allein im Recht oder in der Betriebswirtschaft, sondern auch in der Art und Weise, wie Menschen Entscheidungen treffen.
Schon auf der Ebene der zugrunde liegenden Prognosen zeigt sich ein damit verbundenes Problem: Selbst wenn die Ausgangsdaten vergleichbar sind und kognitive Verzerrungen („Bias“ oder „Biases“) herausgefiltert werden, können unterschiedliche Berater oder Gutachter zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen. In der Verhaltensökonomie wird diese Streuung von Bewertungen als „Noise“ bezeichnet. Sie kann die Grundlage für spätere Entscheidungen erheblich beeinflussen.
Verhaltensökonomie im Restrukturierungskontext
Die Annahme vollständig rationaler Akteure ist in der ökonomischen Theorie tief verankert. Tatsächlich zeigen die Arbeiten von Richard Thaler und Cass Sunstein jedoch, dass reale Entscheidungen systematisch von psychologischen Faktoren beeinflusst werden. Die verhaltensökonomische Forschung, insbesondere im Anschluss an Daniel Kahneman, belegt, dass wirtschaftliche Entscheidungen systematisch durch kognitive Verzerrungen beeinflusst werden.
Ein Mechanismus von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Verlustaversion. Menschen empfinden einen Verlust psychologisch stärker als einen gleich großen Gewinn. Im Kontext der Restrukturierung heißt dies: Ein Forderungsverzicht – selbst wenn er nur teilweise ist – hat ein größeres emotionales Gewicht als der objektive Vorteil, sich gegen ein schlechteres Alternativszenario zu positionieren.
Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge nicht intuitiv begreifbar sind. Es ist keine Seltenheit, dass Restrukturierungspläne, Liquidationsszenarien und Fortführungsprognosen Unsicherheiten beinhalten, welche die Wahrnehmung von Risiken erhöhen. Dies verstärkt die Neigung, Entscheidungen aufzuschieben oder an den bestehenden Positionen festzuhalten.
Zusätzlich zu diesen systematischen Verzerrungen („Biases“) muss auch die zufällige Urteilsstreuung („Noise“) berücksichtigt werden. Darunter fallen Unterschiede in den Bewertungen, die nicht auf unterschiedliche Informationen, sondern auf variierende Annahmen, Bewertungsmaßstäbe oder persönliche Einschätzungen zurückzuführen sind. Besonders im Kontext der Restrukturierung kann dies dazu führen, dass identische Sachverhalte unterschiedlich gedeutet werden.
In Mehrparteienkonstellationen, wie sie für StaRUG-Verfahren und Insolvenzpläne typisch sind, verstärken sich diese Effekte. Verschiedene Interessen, ungleiche Informationsstände und strategisches Handeln führen dazu, dass Entscheidungen nicht ausschließlich anhand objektiver Kriterien getroffen werden.
Das praktische Problem: Ablehnung trotz besserer Alternative
Berater beobachten ein immer wiederkehrendes Muster: Ein Restrukturierungsplan wird sehr sorgfältig erstellt, die Vergleichsrechnung zwischen Fortführung und Zerschlagung ist methodisch einwandfrei, konservativ kalkuliert und transparent dokumentiert. Trotzdem fehlt die Zustimmung der Gläubiger.
Diese Ablehnung beruht oft nicht auf inhaltlichen Schwächen, sondern auf Wahrnehmungs- und Bewertungsmechanismen. Es wird nicht der relative Vorteil („besser als Insolvenz, Fortführung des Unternehmens“), sondern der absolute Nachteil („Verzicht auf Forderungsteile“), wahrgenommen.
Außerdem ist Vertrauen von großer Bedeutung. Selbst wenn Prognosen nach anerkannten Standards erstellt werden, empfinden viele sie oft als unsicher. Aufgrund dieser Ungewissheit ziehen es die Gläubiger vor, konservative Optionen zu wählen, die vermeintlich „sicher“ erscheinen, obwohl sie objektiv nachteilig sind.
Diese Unsicherheit kann noch verstärkt werden, wenn verschiedene Gutachten oder Prognosen leicht unterschiedliche Ergebnisse liefern. Solche Abweichungen können als „Noise“ wahrgenommen werden und den Eindruck vermitteln, dass Bewertungen unklar sind. Dies verringert die Bereitschaft zu Entscheidungen weiter.
Das hat ökonomische Konsequenzen: Restrukturierungen, die das Potenzial haben, zu funktionieren, scheitern nicht an den Zahlen, sondern weil die Entscheidung fehlt.
Nudging: Bessere Entscheidungen durch bessere Entscheidungsarchitektur
Hier kommt das Konzept des „Nudging“ ins Spiel. Es wurde von Richard Thaler und Cass Sunstein eingeführt und bezieht sich darauf, Entscheidungsumgebungen so zu gestalten, dass systematische Verzerrungen gemindert werden, ohne die Freiheit, Entscheidungen zu treffen, einzuschränken.
Im Kontext der Restrukturierung heißt dies vor allem, dass komplexe Inhalte so gestaltet werden, dass sie verständlich und vergleichbar sind. Eine Vergleichsrechnung ist von hoher Qualität, ihr Wert wird jedoch erst vollständig erkannt, wenn sie verstanden und eingeordnet werden kann.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist es, Alternativen aufzuzeigen. Betrachtet man einen Restrukturierungsplan isoliert, dominiert oft die Sichtweise, dass man auf etwas verzichtet. Stellt man jedoch die Alternative, etwa die Insolvenzquote, konsequent gegenüber, ändert sich der Referenzrahmen. Die Entscheidung wird dann nicht mehr als Verlust, sondern als relative Verbesserung wahrgenommen.
Auch die Struktur der Kommunikation ist von großer Bedeutung. Komplexität kann reduziert und die Nachvollziehbarkeit erleichtert werden, wenn man die wirtschaftliche Situation, die Handlungsoptionen und ihre Konsequenzen klar und schrittweise herleitet. Es handelt sich hierbei nicht um ein simples „Verpackungsthema“, sondern um einen entscheidenden Faktor für qualitativ hochwertige Beratung.
Außerdem kann eine strukturierte und professionelle Darstellung von Annahmen und Bewertungslogiken dabei helfen, die Unterschiede zu minimieren, die durch „Noise“ entstehen, und die Konsistenz der Entscheidungsgrundlagen verbessern.
Juristische Einordnung: StaRUG und InsO im Vergleich
Ein Vergleich zwischen den Verfahren nach dem StaRUG und der Insolvenzordnung macht die Bedeutung dieser Überlegungen besonders deutlich.
Das StaRUG ist als präventives Restrukturierungsinstrument gestaltet. Es kann bereits in einem frühen Stadium eingesetzt werden und ermöglicht es, außerhalb eines Insolvenzverfahrens in Gläubigerrechte einzugreifen. Es beruht zudem in erheblichem Maße auf konsensualen Aspekten. Gläubigerentscheidungen über Restrukturierungspläne beruhen hauptsächlich auf Mehrheiten.
An dieser Stelle ist eine gut durchdachte Entscheidungsarchitektur besonders wichtig. Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren fehlt oft der institutionelle Druck, den ein eröffnetes Verfahren mit sich bringt. Die Überzeugungsarbeit gegenüber den Gläubigern wird somit wichtiger.
Gleichzeitig ist das Restrukturierungsverfahren besonders anfällig für unterschiedliche Prognoseeinschätzungen, weil es oft an einem klaren externen Referenzrahmen mangelt. Bewertungsvarianz („Noise“) kann im Kontext des StaRUG eine größere Rolle spielen als im formalisierten Insolvenzverfahren.
Zwar gibt es im Insolvenzplanverfahren nach der InsO auch Abstimmungsmechanismen, die Ausgangssituation ist jedoch eine andere. Die Insolvenz bietet einen klaren Referenzrahmen: Die Liquidation oder Zerschlagung sind die greifbaren Alternativen. Dadurch wird es oft einfacher, die Vorteilhaftigkeit eines Plans zu erkennen.
Dennoch ist auch in diesem Fall die Qualität der Entscheidungsaufbereitung von entscheidender Bedeutung. Gerade bei komplizierten Unternehmensstrukturen oder unklaren Fortführungsprognosen können die gleichen verhaltensökonomischen Effekte auftreten wie im StaRUG-Verfahren.
Der rechtliche Rahmen definiert nicht nur Grenzen, sondern auch Leitplanken. Entscheidungen sollten informiert, frei und transparent getroffen werden. Es ist nicht nur erlaubt, sondern es ist geboten, Informationen gezielt zu strukturieren, um eine sachgerechte Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Implikationen für Unternehmen und Gläubiger
Für Unternehmen bedeutet dies zunächst, dass eine Restrukturierung nicht nur eine Frage von Zahlen und Konzepten ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kompetenz, diese Inhalte klar und überzeugend zu vermitteln. Eine frühzeitige, transparente und konsistente Kommunikation ist entscheidend, um Vertrauen aufzubauen und Widerstände zu verringern.
Auch die konsistente Strukturierung von Prognosen und Annahmen wird immer wichtiger, um unnötige Bewertungsstreuungen zu vermeiden und externen Entscheidungsträgern eine bessere Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen.
Die Herausforderung für Gläubiger besteht darin, die eigenen Entscheidungsmechanismen zu hinterfragen. Eine entscheidende Voraussetzung für wirtschaftlich rationale Entscheidungen ist es, Alternativen bewusst zu berücksichtigen und die eigene Intuition kritisch zu hinterfragen.
Beraterinnen und Berater erweitern schließlich ihr Rollenverständnis. Die Erstellung von Vergleichsrechnungen und Gutachten bleibt zwar zentral, doch umfasst die Aufgabe jetzt auch, Entscheidungsprozesse aktiv zu gestalten. Das beinhaltet alles: von der strukturierten Aufbereitung von Informationen bis hin zur Schaffung klarer und nachvollziehbarer Entscheidungsgrundlagen.
Fazit: Für gute Entscheidungen braucht es mehr als gute Zahlen
Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen scheitern nicht zwangsläufig an der mangelnden Rationalität der Beteiligten, sondern an den Rahmenbedingungen, unter denen Entscheidungen getroffen werden.
Verhaltensökonomische Erkenntnisse zeigen, dass diese Rahmenbedingungen einen erheblichen Einfluss haben. Effekte wie Verlustaversion, Unsicherheitsvermeidung und Referenzpunktverschiebung bewirken, dass wirtschaftlich vorteilhafte Optionen nicht immer richtig bewertet werden.
Darüber hinaus wird deutlich, dass auch zufällige Bewertungsunterschiede („Noise“) die Entscheidungsqualität mindern können, indem sie die Unsicherheit erhöhen und die Konsistenz der Entscheidungsgrundlagen verringern. Mit dem Ansatz des Nudging können Entscheidungsprozesse so gestaltet werden, dass rationale Ergebnisse wahrscheinlicher sind.
Es ist ratsam, Vergleichsrechnungen im Rahmen von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren nicht isoliert als Rechenwerk zu betrachten, sondern sie als einen wesentlichen Teil einer umfassenden Entscheidungsarchitektur zu gestalten. Dies betrifft sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die kommunikative Vermittlung gegenüber Gläubigern und anderen Verfahrensbeteiligten.
Das bedeutet konkret, dass eine rechtliche und wirtschaftliche Beratung erforderlich ist. Denn diese liefert nicht nur unerlässliche fundierte Vergleichsrechnungen, sondern schafft durch langjährige Erfahrung auch eine fundierte Entscheidungsarchitektur.
Wer eine Restrukturierung erfolgreich gestalten will, muss daher beides beherrschen: die ökonomische Analyse und das Verständnis menschlicher Entscheidungsprozesse.
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