Im Newsroom von Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte finden Sie neben Meldungen zu aktuellen Fachthemen auch unsere Pressemitteilungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier unsere Newsletter-Artikel, unsere Bücher, Studien und Leitfäden sowie unsere Videos bereit.
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück. Jetzt informieren, wie Anlegerinnen und Anleger ihre Rechte wahren können.
BBR Newsletter I Januar 2025
KI in Insolvenzverfahren, StaRUG: Entschuldung ohne Insolvenz, Phishing & Online-Betrug erkennen & vermeiden, BBR TOP-Wirtschaftskanzlei 2024/2025 und mehr
BBR Newsletter I Dezember 2024
Abfindungsvergleich absichern, Gesellschaftervorbehalt bei StaRUG-Restrukturierungsanzeige, Einsichtsrecht in Insolvenzakte, ESG-Nachhaltigkeitsberichte und mehr
BBR Newsletter I November 2024
Chancen eines Güteverfahrens, Internationale Insolvenzanfechtung, Interview mit Insolvenzverwalterin Anja Pelz, Portfolio-Optimierung und mehr
Sascha Borowski in „Der SanierungsBerater“ – Das Güteverfahren als Chance für Insolvenzverwalter und Interimsmanager
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Der SanierungsBerater" beleuchtet Rechtsanwalt Sascha Borowski ,welche Chancen das Güterverfahren insbesondere Insolvenzverwaltern und Interimsmanagern bietet.
JUVE-Auszeichnung 2024: BBR ist Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenzverfahren
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte wurde von der JUVE erneut als TOP-Wirtschaftskanzlei im Rechtsgebiet „Insolvenzverfahren“ ausgezeichnet: Das JUVE Handbuch 2024/2025 zeichnet u. a, Kanzleien und Anwältinnen und Anwälte aus, die überregional über eine hohe Expertise im jeweiligen Fachgebiet verfügen.
BBR Newsletter I Oktober 2024
StaRUG-Krisenfrüherkennung, Insolvenzanfechtung, EU-Anerkennung von StaRUG-Restrukturierungen, Mitarbeiterbindung in der Insolvenz und mehr
The Grounds Real Estate Development AG: Gemeinsamen Vertreter wählen und Interessen schützen
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG sollten zum Schutz ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter wählen.