Popppy of Germany GmbH, VendingJet GmbH u.a. insolvent – Jetzt handeln und Ansprüche sichern!

Die Popppy of Germany GmbH vertreibt Verkaufsautomaten für Popcorn und die Ballooony GmbH & Co. KG verkauft Automaten für heliumgefüllte Folienballons. Die Automatenkäufer profitieren von den Mieteinnahmen der aufgestellten Automaten. Die VendingJet GmbH ist zum Teil Mieterin dieser Automaten.

 Viele Automatenkäufer bangen nun um ihr Geld und stellen sich zahlreiche Fragen. Einige Fragen werde ich in diesem Beitrag beantworten. Gerne stehe ich für einen weiteren Austausch und ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung.

Der derzeitige Stand im Überblick:

  • Die Sanierungsmaßnahmen der Geschäftsführungen waren nicht zielführend.
  • Die Popppy of Germany GmbH, VendingJet GmbH sowie Ballooony GmbH & Co. KG sind infolge der fehlgeschlagenen Sanierung insolvent. Entsprechende Beschlüsse ergingen durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Rottweil.
  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.
  • Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Gibt es Ansprüche gegen die Berater, welche die Verträge vermittelten?

Ist der Vertragspartner insolvent, liegt es nahe, mögliche Ansprüche gegen noch solvente Anspruchsgegner zu prüfen. Zu diesen könnten die Berater zählen, welche die Verträge vermittelten.

Rund 1.000 Automaten sollen verkauft, aber nicht ausgeliefert worden sein. Zudem wurde mir berichtet, dass Lieferscheine die Auslieferung von Automaten dokumentiert hätten, obwohl diese gar nicht existieren sollen. Dahingehende Hinweise legen eine Haftung nahe.

Im Rahmen der gescheiterten Sanierungsbemühungen wurden darüber hinaus Automatenkäufer von Beratern dazu überredet, einen Vertrag über die „Stundung“ und die Vereinbarung eines „Nachrangs“ zu schließen. Eine dahingehende, nachteilige Beratung könnte ebenfalls zu einer Beraterhaftung führen.

Auch die Inanspruchnahme der jeweiligen Geschäftsführung liegt nahe und wird von mir geprüft.

Die richtige Strategie in den Insolvenzverfahren wählen

Wichtig ist, dass die Gläubiger keine Fristen im Insolvenzverfahren versäumen. Allein die Anmeldung der Forderungen in den einzelnen Insolvenzverfahren wird nicht ausreichen.

Zentrale und für das Insolvenzverfahren mitentscheidende Fragen sind, ob die Automatenkäufer ihr Eigentum an den Automaten nachweisen und geltend machen können. Diese Fragen sind mit dem Insolvenzverwalter auf Augenhöhe zu klären.

Das heißt: Eigentümer der Automaten können und sollten im Insolvenzverfahren ihre Aussonderungsrechte geltend machen. Zudem ist zu klären, ob die Mietverträge im Insolvenzverfahren fortgeführt oder beendet werden. Im letzteren Fall stehen den Käufern/Vermietern der Automaten Schadensersatzansprüche zu.

Welche Kosten entstehen den Geschädigten?

Meine Ersteinschätzung ist kostenlos.

Sollten wir gemeinsam im Rahmen der Erstberatung zu dem Ergebnis kommen, dass eine weitere Verfolgung der Ansprüche zielführend ist, werde ich entstehende Kosten transparent für Sie ermitteln. Auch die Deckungsanfrage bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung führe ich kostenlos durch.

Wer wir sind

Seit über zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts, zugleich geprüfter ESUG-Berater (DIAI) sowie Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Mandant:innen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: ed.wa1714055810l-rbb1714055810@iksw1714055810orob1714055810

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Über den Autor

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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