Mitte August war es soweit, die geprellten P&R-Anleger erhielten Post von den Insolvenzverwaltern Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke. Mehr als 87.300 Schreiben wurden an die insgesamt rund 54.000 Anleger verschickt. Wenige Tage später frohlockte Jaffé, dass bereits fast ein Drittel der vorausgefüllten Forderungsanmeldungen wieder bei ihm eingegangen waren. Den Druck zur schnellen Rücksendung hatte er mit einer eigenmächtig gesetzten Frist im Anlegerbrief erzeugt. Mitten in der Ferienzeit hatten die regelmäßig nicht mit Insolvenzverfahren belasteten Anleger nur rund zwei Wochen Zeit. In einer späteren Mitteilung ruderte Jaffé zurück, die Forderungen seien wie vom Gericht gefordert erst zum 14. September einzureichen. Selbst danach können noch Forderungen angemeldet werden.

Das Vorgehen rief nachvollziehbare Unsicherheiten und Unmut bei den Investoren hervor. Und nicht das erste Mal wird deutlich, dass die Informationen des Insolvenzverwalters fast nur von Fachkundigen zu durchschauen sind: Die Nichterfüllung des Vertrages, das Abringen von Aus- und Absonderungsrechten, die Höhe der Forderungswerte, die Jaffé selbst als nicht gesichert bezeichnet, sowie die Ankündigung, nur in einem besonderen Fall keine Anfechtungsklagen zu erheben. Die Liste ist lang und der normale Anleger dürfte damit überfordert sein, obwohl der Verwalter mantraartig erklärt, eine anwaltliche Beratung wäre nicht von Nöten. Bevor auf Rechte verzichtet und vorschnell Erklärungen und unbegründete Forderungsanmeldungen abgegeben werden, sollten Anleger wohl überlegen, was in den Anmeldungen erklärt wird…

…Zu den aus Sicht der Anleger interessanten Themen, ob die Verwalter – wie in ihrem 127-seitigen Gutachten – von einer niedrigen zweistelligen Insolvenzquote weiterhin ausgehen, Anfechtungsansprüche seitens der Investoren zu befürchten sind und eine eingeschränkte Fortführung des Betriebs oder die schnelle Liquidation von den Verwaltern favorisiert wird, gibt es derzeit keinerlei Informationen.

Daher werden sich die Anleger in den Berichtsterminen am 17. und 18. Oktober in der Münchner Olympiahalle sei es selbst oder durch einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt Gehör verschaffen müssen. Neben der Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses, der den Insolvenzverwalter kontrollieren soll, müssen die Gläubiger auch darüber entscheiden, ob und wie das Verfahren weitergeführt und der vom Gericht eingesetzte Verwalter beibehalten werden soll. Ein Austausch der Insolvenzverwalter wäre auch möglich, da die Gläubiger über das Schicksal der insolventen Gesellschaften mitbestimmen.

Der kompletten Artikel lesen: „Erfolgsmeldungen mit bitterem Beigeschmack“  – ein Standpunkt von Sascha Borowski

Mehr zur P&R-Insolvenz lesen Sie unter:  https://www.kapitalanlagen-krise.de/aktuelle-verfahren/pr

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