In einer zweiten Anfechtungswelle werden weitere der über 3.200 Anleger der insolventen Premium Safe Ltd. mit Rückforderungsschreiben des Insolvenzverwalters überzogen. Die Anleger werden am Ende des 8-seitigen Schreibens von der Kanzlei Schultze & Braun, die der Insolvenzverwalter mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt hat, zu einer Rückzahlung von Zinsen bzw. Renditen aufgefordert. Zurückgefordert werden die Zahlungen der vergangenen vier Jahre vor der Insolvenzantragstellung. Die Rückzahlungen sollen bis Ende Mai erfolgen. Zudem sollen die Anleger Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 10. Mai 2016 zahlen.

Anleger sollten diese Beträge keinesfalls ungeprüft zahlen. Gegen diese Rückforderungsansprüche bestehen mehrere Verteidigungsmöglichkeiten, die schon in anderen ähnlichen Verfahren erfolgversprechend waren.

Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter

Schon im Rahmen der ersten Anfechtungswelle im vergangenen Jahr hat die Kanzlei Buchalik Brömmekamp betroffene Anleger vertreten. Das alte sowie das nun versendete Rückforderungsschreiben liegen der Kanzlei vor. Wie damals begründet der Insolvenzverwalter die Rückforderungen der seinerzeit gezahlten „Zinsen/Renditen“ mit der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschrift über eine unentgeltliche Leistung (§ 134 Abs. 1 InsO).

Scheingewinnausschüttung wird zurückgefordert

Er beruft sich hierbei auf den Bundesgerichtshof und seine Rechtsprechung zur Scheingewinnausschüttung. Danach habe Premium Safe keine Gewinne erzielt und somit hätte das Unternehmen keine Ausschüttungen an die Anleger vornehmen dürfen. Die Zahlungen an die Investoren seien aus dem Anlagevermögen des Unternehmens geleistet oder eingehende neue Anlegergelder seien dazu verwendet worden. Dabei handelt es sich um ein Schneeballsystem. Nun müsse er die Auszahlungen eines Schneeballsystems zurückfordern. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass die Zinszahlungen nicht wirksam vereinbart worden seien.

Betroffen sind die ausgezahlten Zahlungen der vergangenen vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag im Jahr 2016. Weiterhin fordert der Insolvenzverwalter Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die seit dem 10. Mai 2016 angefallen sind.

Diejenigen Anleger, die ein solches Schreiben noch nicht erhalten haben, können sich jedoch nicht in Sicherheit wähnen, da der Insolvenzverwalter die Anfechtungsansprüche bis zum Ende dieses Jahres geltend machen kann.

Erfolgversprechende Verteidigung gegen die Ansprüche des Insolvenzverwalters

Buchalik Brömmekamp hat die behaupteten Anfechtungsansprüche kritisch geprüft und sieht erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters.

Anleger, die solche Schreiben erhalten haben, sollten Zahlungen daher nicht vorschnell leisten, sondern auch die Möglichkeit der „Entreicherung“ berücksichtigen und sich insoweit anwaltlich beraten lassen.

Forderungsanmeldung weiterhin möglich

Darüber hinaus können die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auch weiterhin anmelden, obwohl die Frist zur Forderungsanmeldung am 28. Juni 2016 ablief. Von der Forderungsanmeldung haben die meisten Anleger bislang Abstand genommen, da sie entweder von einer nachrangigen Forderung ausgingen oder aber von der Insolvenz keine Kenntnis hatten. Aufgrund des vorliegenden Strafurteils des Landgerichtes in München gegen den ehemaligen Direktor der Premium Safe Limited, Daniel Uckermann, können die Forderungen deliktisch angemeldet werden, wodurch die Anleger eine einfache Forderung im Sinne des § 38 InsO haben. Durch die verspätete Anmeldung der Forderung wird vom Gericht lediglich eine Nachmeldegebühr von 20 Euro erhoben.

3.200 Anleger sind von Insolvenz betroffen

Die Premium Safe Limited sowie die Premium Safe Limited & Co. Verwaltungs KG emittierten „Nachrangdarlehen (Hybridanleihen)“, „Genussrechte der Serie A“, „Genussrechte Premium Vario“, „Genussrechte Premium Giro“ und „Genussrechte Bildung und Wissen“. Betroffen sind rund 3.200 Anleger, die circa 43 Mio. Euro in die von der Insolvenzschuldnerin ausgegebenen Produkte investiert haben sollen. Die den Anlegern zum Teil vorgelegten Versicherungspolicen, welche die Nachrangdarlehen absichern sollten, haben sich als Fälschung herausgestellt. Über das Vermögen der Premium Safe Limited wurde am 19. Januar 2016 ein Insolvenzantrag gestellt. Am 9. Mai 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Über Buchalik Brömmekamp

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Focus zur Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne mit uns per E-Mail: ed.pm1713610394akemm1713610394eorb-1713610394kilah1713610394cub@n1713610394egaln1713610394alati1713610394pak1713610394, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.

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