Produkthaftung 2026/2027: Neue Haftungsrisiken für Hersteller
Hersteller müssen sich auf neue Maßstäbe in der Produkthaftung einstellen. Durch die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie werden Haftungsrisiken neu justiert und auf bislang nicht erfasste Bereiche ausgeweitet. Im besonderen Fokus stehen Software und Systeme der künstlichen Intelligenz. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre bestehenden Prozesse überprüfen und sich frühzeitig auf die erweiterten Anforderungen einstellen müssen.
Neuerungen im Produkthaftungsrecht ab Winter 2026/2027
Bereits im Jahr 2024 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Produkthaftung erlassen (Richtlinie 85/374/EWG). Diese muss bis zum 9. Dezember 2026 in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland wird dies zu einer Änderung des bereits seit 1989 geltenden Produkthaftungsgesetzes führen. Dieses regelt die Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.
Im Spätsommer des vergangenen Jahres ist vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz ein Referentenentwurf des neuen Produkthaftungsgesetzes vorgelegt worden. Dieser sieht unter anderem folgende Änderungen im Vergleich zum aktuellen Recht vor:
• Software wird in die Produkthaftung einbezogen. Dies gilt auch für Systeme der künstlichen Intelligenz.
• Insgesamt wird der Kreis der theoretischen Haftungsadressaten vergrößert. So sollen auch Unternehmer, die eine wesentliche Veränderung eines Produkts vornehmen, für das veränderte Produkt insgesamt haften.
• Die Haftung soll allerdings auf solche Fehler begrenzt bleiben, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts erkennbar waren.
• Nach Art. 9 der Produkthaftungsrichtlinie sollen die Parteien in einem möglichen Rechtsstreit verpflichtet sein, unter bestimmten Voraussetzungen Beweismittel, die für die jeweils andere Seite von Bedeutung sind, offenzulegen. Eine solche Regelung gab es bisher im deutsche Recht nicht.
Der Referentenentwurf muss noch vom Bundestag diskutiert und verabschiedet werden. Da er sich in weiten Teilen an der Richtlinie der Europäischen Union orientiert, ist allerdings davon auszugehen, dass die oben skizzierten Regelungen weitgehend unverändert in Kraft treten werden.
Die Produkthaftung bleibt also für Hersteller von Produkten aller Art ein wichtiges Thema. Auch die Hersteller von Software und Produkten der künstlichen Intelligenz müssen künftig die Haftungsrisiken ihrer Produkte bedenken und möglichst geringhalten.
Fazit
Die geplanten Änderungen erweitern die Produkthaftung spürbar, sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf den Kreis der potenziell Haftenden. Unternehmen sollten daher ihre Produktentwicklung, Dokumentation und Risikobewertung frühzeitig anpassen. Gerade im Bereich Software und KI wird eine sorgfältige Auseinandersetzung mit möglichen Fehlerquellen und Haftungsszenarien künftig unverzichtbar sein.
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